TeleDoc Plus mit AOK PLUS

Antragsberechtigung


Antragsberechtigt sind niedergelassene und ermächtige Haus- und Fachärzte.

Fachliche Anforderungen


Genehmigung eines Nicht-ärztlichen Praxisassistenten der KV Sachsen.

Apparativ-technische Anforderungen


Vertrag mit einem von der KV Sachsen anerkannten telemedizinischen Anbieter.

Organisatorische Anforderungen


Vertragsspezifische Schulung der Tele-Assistenz zum Umgang mit der telemedizinischen Ausstattung.

Dokumentationsvorgaben


keine

Grundsätzliche Einschränkungen


keine rückwirkende Genehmigung möglich

Besondere Informationen


Derzeit von der KV Sachsen anerkannte telemedizinische Anbieter:

  • das Versorgungskonzept Telearzt der vitagroup AG und
  • die Telemedizinplattform MIA des Zentrum für Telemedizin Bad Kissingen ZTM

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