TeleDoc Plus mit AOK PLUS
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind niedergelassene und ermächtige Haus- und Fachärzte.
Fachliche Anforderungen
Genehmigung eines Nicht-ärztlichen Praxisassistenten der KV Sachsen.
Apparativ-technische Anforderungen
Vertrag mit einem von der KV Sachsen anerkannten telemedizinischen Anbieter.
Organisatorische Anforderungen
Vertragsspezifische Schulung der Tele-Assistenz zum Umgang mit der telemedizinischen Ausstattung.
Dokumentationsvorgaben
keine
Grundsätzliche Einschränkungen
keine rückwirkende Genehmigung möglich
Besondere Informationen
Derzeit von der KV Sachsen anerkannte telemedizinische Anbieter:
- das Versorgungskonzept Telearzt der vitagroup AG und
- die Telemedizinplattform MIA des Zentrum für Telemedizin Bad Kissingen ZTM