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Strahlentherapie

Rechtsgrundlagen
Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM


25310 - 25342 EBM

Antragsberechtigung


Antragsberechtigt sind niedergelassene und ermächtigte Ärzte.

 

Anforderungen

Fachliche Anforderungen

  • Fachkunde im Strahlenschutz
  • Aktualisierung der Fachkunde, wenn FK-Bescheinigung älter als 5 Jahre

Zusätzliche Nachweise für Nicht-Strahlentherapeuten:

  • Nachweis über erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium

Räumliche und apparative Voraussetzungen

  • Genehmigung zum Betrieb des Bestrahlungsgerätes nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Nr. 3 bzw. Nr. 4 StrlSchG

Grundsätzliche Einschränkungen

  • Genehmigung nur für gebietsbezogene Leistungen
  • Genehmigung nur für Fachärzte
  • keine rückwirkende Genehmigung möglich
Besondere Informationen
  • ggf. Kolloquium erforderlich, insbesondere für Nicht-Strahlentherapeuten
  • Antragsprüfung durch ärztliche QS-Kommission

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Schlagworte:

Strahlentherapie