Strahlentherapie
Rechtsgrundlagen
- § 135 Abs. 2 SGB V
Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM
25310 - 25342 EBM
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind niedergelassene und ermächtigte Ärzte.
Anforderungen
Fachliche Anforderungen
- Fachkunde im Strahlenschutz
- Aktualisierung der Fachkunde, wenn FK-Bescheinigung älter als 5 Jahre
Zusätzliche Nachweise für Nicht-Strahlentherapeuten:
- Nachweis über erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium
Räumliche und apparative Voraussetzungen
- Genehmigung zum Betrieb des Bestrahlungsgerätes nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Nr. 3 bzw. Nr. 4 StrlSchG
Grundsätzliche Einschränkungen
- Genehmigung nur für gebietsbezogene Leistungen
- Genehmigung nur für Fachärzte
- keine rückwirkende Genehmigung möglich
Besondere Informationen
- ggf. Kolloquium erforderlich, insbesondere für Nicht-Strahlentherapeuten
- Antragsprüfung durch ärztliche QS-Kommission