Sozialpsychiatrie
Abrechnungsfähige Leistungen
GOP 88895
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind niedergelassene und ermächtigte Fachärzte.
Anforderungen
Fachliche Voraussetzungen
- Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie ODER
- Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin/Kinderheilkunde
- Facharzt für Nervenheilkunde (oder Facharzt für Neurologie und Psychiatrie)
- Facharzt für Psychiatrie (oder Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie) UND ZUSÄTZLICH:
- mit mindestens 2-jähriger Weiterbildung im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie
Kooperationsvoraussetzungen
1) Kooperation mit komplementären Berufen in der Praxis durch Anstellung nichtärztlicher Mitarbeiter bzw. auf Honorarbasis.
- mindestens ein Heilpädagoge
- mindestens ein Sozialarbeiter ODER
- Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation mit entsprechender kinder- und jugendpsychiatrischer bzw. therapeutischer Zusatzqualifikation
- Die Arbeitszeit der nichtärztlichen Mitarbeiter je Arzt muss insgesamt mindestens 1,5 Vollzeitkräften entsprechen.
2) Zusammenarbeit mit speziellen komplementären Berufen:
- Psychologische Psychotherapeuten
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
- Sprachtherapeuten
- Ergotherapeuten
- Physiotherapeuten
Räumliche und apparative Voraussetzungen
Für die nichtärztlichen Mitarbeiter unter 1) müssen mindestens 2 eigene, abgeschlossene Arbeitsräume in der Praxis zur Verfügung stehen für 1,5 Vollzeitkräfte. Je weiterer Vollzeitkraft muss ein zusätzlicher entsprechender Arbeitsraum vorhanden sein.