Sie befinden sich hier: Startseite » Mitglieder » Qualität » Genehmigungspflichtige Leistungen

Sozialpsychiatrie

Abrechnungsfähige Leistungen

GOP 88895

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind niedergelassene und ermächtigte Fachärzte.

Anforderungen

Fachliche Voraussetzungen

  • Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
  • ODER
  • Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin/Kinderheilkunde
  • Facharzt für Nervenheilkunde (oder Facharzt für Neurologie und Psychiatrie)
  • Facharzt für Psychiatrie (oder Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie)
  • UND ZUSÄTZLICH:
  • mit mindestens 2-jähriger Weiterbildung im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie

Kooperationsvoraussetzungen

 

1) Kooperation mit komplementären Berufen in der Praxis durch Anstellung nichtärztlicher Mitarbeiter bzw. auf Honorarbasis.

  • mindestens ein Heilpädagoge
  • mindestens ein Sozialarbeiter
  • ODER
  • Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation mit entsprechender kinder- und jugendpsychiatrischer bzw. therapeutischer Zusatzqualifikation
  • Die Arbeitszeit der nichtärztlichen Mitarbeiter je Arzt muss insgesamt mindestens 1,5 Vollzeitkräften entsprechen.

2) Zusammenarbeit mit speziellen komplementären Berufen:

  • Psychologische Psychotherapeuten
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
  • Sprachtherapeuten
  • Ergotherapeuten
  • Physiotherapeuten

 

 

Räumliche und apparative Voraussetzungen

Für die nichtärztlichen Mitarbeiter unter 1) müssen mindestens 2 eigene, abgeschlossene Arbeitsräume in der Praxis zur Verfügung stehen für 1,5 Vollzeitkräfte. Je weiterer Vollzeitkraft muss ein zusätzlicher entsprechender Arbeitsraum vorhanden sein.

Grundsätzliche Einschränkungen

keine rückwirkende Genehmigung möglich

Nach oben

Schlagworte:

Sozialpsychiatrie