Rhythmusimplantat-Kontrolle

Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM

  • Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers zur antibradykarden Therapie
  • Funktionsanalyse eines implantierten Kardioverters bzw. Defibrillators
    (einschließlich telemedizinischer Funktionsanalyse*)
  • Funktionsanalyse eines implantierten Systems zur kardialen Resynchronisationstherapie (CRT-System)
    (einschließlich telemedizinischer Funktionsanalyse*)

*Für die Abrechnung telemedizinischer Funktionsanalysen ist das Einreichen der Anlage 1 zum Antrag notwendig.

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Antragsberechtigt
  • FÄ für Innere Medizin mit Schwerpunkt Kardiologie
  • FÄ für Kinder- und Jugendmedizin mit der Schwerpunkt Kinderkardiologie

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Anforderungen

Fachliche Anforderungen

  • Bei Beantragung von Leistungen der Herzschrittmacherkontrolle:
    Selbständige Indikationsstellung beziehungsweise Sicherung der Indikation, Durchführung und Dokumentation von 200 Herzschrittmacher-Kontrollen unter Anleitung innerhalb von 36 Monaten vor Antragstellung
  • Bei Beantragung von Leistungen der Herzschrittmacher- und der ICD-Kontrolle:
    Selbständige Indikationsstellung beziehungsweise Sicherung der Indikation, Durchführung und Dokumentation von 150 Herzschrittmacher-Kontrollen und 50 ICD-Kontrollen unter Anleitung innerhalb von 36 Monaten vor Antragstellung
  • Bei Beantragung von Leistungen der Herzschrittmacher-, ICD- und CRT-Kontrolle:
    Selbständige Indikationsstellung beziehungsweise Sicherung der Indikation, Durchführung und Dokumentation von 150 Herzschrittmacher-Kontrollen, 50 ICD-Kontrollen und 30 CRT-Kontrollen unter Anleitung innerhalb von 36 Monaten vor Antragstellung

oder (alternativ zu den o.g. drei Varianten)

  • Nachweis der Zusatzqualifikation „Spezielle Rhythmologie“

Räumliche und apparative Voraussetzungen

  • ein zur Implantatkontrolle geeigneter EKG-Schreiber mit mindestens drei Kanälen,
  • Notfallausrüstung zur kardiopulmonalen Wiederbelebung, einschließlich Defibrillator
  • ein implantatspezifisch geeignetes Programmiergerät
Grundsätzliche Einschränkungen

keine rückwirkende Genehmigung möglich

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Besondere Informationen
  • ggf. Durchführung eines Kolloquiums, wenn begründete Zweifel an der fachlichen Befähigung bestehen
  • Antragsprüfung durch ärztliche QS-Kommission
  • Überprüfung der ärztlichen Dokumentation gemäß § 9 der QS-Vereinbarung Rhythmusimplantat-Kontrolle
  • Fortbildungspflicht zur Aufrechterhaltung der Genehmigung gemäß § 7 der QS-Vereinbarung Rhythmusimplantat-Kontrolle (20 Fortbildungspunkte innerhalb von 24 Monaten)


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