Rhythmusimplantat-Kontrolle
Rechtsgrundlage
Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM
- Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers zur antibradykarden Therapie
- Funktionsanalyse eines implantierten Kardioverters bzw. Defibrillators
(einschließlich telemedizinischer Funktionsanalyse*) - Funktionsanalyse eines implantierten Systems zur kardialen Resynchronisationstherapie (CRT-System)
(einschließlich telemedizinischer Funktionsanalyse*)
*Für die Abrechnung telemedizinischer Funktionsanalysen ist das Einreichen der Anlage 1 zum Antrag notwendig.
Antragsberechtigt
- FÄ für Innere Medizin mit Schwerpunkt Kardiologie
- FÄ für Kinder- und Jugendmedizin mit der Schwerpunkt Kinderkardiologie
Anforderungen
Fachliche Anforderungen
- Bei Beantragung von Leistungen der Herzschrittmacherkontrolle:
Selbständige Indikationsstellung beziehungsweise Sicherung der Indikation, Durchführung und Dokumentation von 200 Herzschrittmacher-Kontrollen unter Anleitung innerhalb von 36 Monaten vor Antragstellung
- Bei Beantragung von Leistungen der Herzschrittmacher- und der ICD-Kontrolle:
Selbständige Indikationsstellung beziehungsweise Sicherung der Indikation, Durchführung und Dokumentation von 150 Herzschrittmacher-Kontrollen und 50 ICD-Kontrollen unter Anleitung innerhalb von 36 Monaten vor Antragstellung
- Bei Beantragung von Leistungen der Herzschrittmacher-, ICD- und CRT-Kontrolle:
Selbständige Indikationsstellung beziehungsweise Sicherung der Indikation, Durchführung und Dokumentation von 150 Herzschrittmacher-Kontrollen, 50 ICD-Kontrollen und 30 CRT-Kontrollen unter Anleitung innerhalb von 36 Monaten vor Antragstellung
oder (alternativ zu den o.g. drei Varianten)
- Nachweis der Zusatzqualifikation „Spezielle Rhythmologie“
Räumliche und apparative Voraussetzungen
- ein zur Implantatkontrolle geeigneter EKG-Schreiber mit mindestens drei Kanälen,
- Notfallausrüstung zur kardiopulmonalen Wiederbelebung, einschließlich Defibrillator
- ein implantatspezifisch geeignetes Programmiergerät
Besondere Informationen
- ggf. Durchführung eines Kolloquiums, wenn begründete Zweifel an der fachlichen Befähigung bestehen
- Antragsprüfung durch ärztliche QS-Kommission
- Überprüfung der ärztlichen Dokumentation gemäß § 9 der QS-Vereinbarung Rhythmusimplantat-Kontrolle
- Fortbildungspflicht zur Aufrechterhaltung der Genehmigung gemäß § 7 der QS-Vereinbarung Rhythmusimplantat-Kontrolle (20 Fortbildungspunkte innerhalb von 24 Monaten)