Radiologische Diagnostik - Allgemeine Röntgendiagnostik
Rechtsgrundlagen
- Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie gemäß § 135 Abs. 2 SGB V
Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM
- Radiologie: Kapitel 34.2 EBM
- Telekonsilarische Befundbeurteilungen von Röntgenaufnahmen: 34800 und 34810
Hinweise:
Eine gesonderte Antragstellung ist erforderlich für Leistungen der
- Interventionelle Radiologie
- Invasive Kardiologie
- Mammographie
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind niedergelassene und ermächtigte Ärzte.
Anforderungen
Fachliche Anforderungen
- Fachkunde im Strahlenschutz
- Aktualisierung der Fachkunde, wenn FK-Bescheinigung älter als 5 Jahre
Weitere Nachweise (nicht erforderlich bei Fachärzten für Radiologie, Radiologische Diagnostik oder Diagnostische Radiologie):
- Weiterbildungszeugnis in fachgebundener Röntgendiagnostik nach Abschnitt C der WBO oder weitere Zeugnisse
oder
- Sachkundezeugnis* über Tätigkeit in der Röntgendiagnostik des beantragten Organbereichs
* Das Sachkundezeugnis muss folgende Angaben enthalten: Beschäftigungszeit, Zusammensetzung des Krankheitsgutes der Abteilung, Beschreibung und Anzahl der durchgeführten Untersuchungen, Beurteilung der Befähigung des Antragstellers
Räumliche und apparative Voraussetzungen
- Genehmigung zum Betrieb der Röntgeneinrichtung nach § 12 Abs. 1 Nr. 4 StrlSchG
oder
- Anzeigebestätigung der Landesdirektion Sachsen nach § 19 Abs. 1 StrlSchG
oder
- Wenn keine Anzeigebestätigung der Landesdirektion Sachsen vorliegt, kann der Nachweis der apparativen Anforderungen erfolgen durch die Vorlage
- Kopie der Anzeige (n. § 19 StrlSchG) und
- Prüfbericht der Sachverständigenprüfung und
- Erklärung, dass eine Untersagung des Betriebs durch die Behörde nicht innerhalb der Frist nach § 20 StrlSchG erfolgt ist.
Dokumentationsvorgaben
Dokumentation der sachgerechten medizinischen Fragestellung (Indikation) sowie auswertbare Darstellung der diagnosewichtigen Informationen (Bildmerkmale, Bilddetails und kritische Strukturen) gemäß Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Radiologie/QBR-RL.
Grundsätzliche Einschränkungen
- Genehmigung nur für gebietsbezogene Leistungen
- Genehmigung nur für Fachärzte
- keine rückwirkende Genehmigung
Besondere Informationen
Teilnahme an der Überprüfung der ärztlichen Dokumentation (Stichprobenprüfung)
ggf. Kolloquium erforderlich, insbesondere dann, wenn fachgebietsspezifische Röntgendiagnostik nicht Bestandteil der Weiterbildung war
- Antragsprüfung durch ärztliche QS-Kommission