Psychotherapie: Ärztliche Psychotherapeuten
Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM
- tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Gebührenordnungspositionen (GOP) 35130, 35131, 35140-35142, 35150, 35401, 35402 sowie 35405 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) - tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie
GOP 35130, 35131, 35140-35142, 35150, 35401, 35402, 35405, 35411, 35412 sowie 35414 des EBM - Verhaltenstherapie
GOP 35130, 35131, 35140-35142, 35150, 35421, 35422, sowie 35425 des EBM - Systemische Therapie bei Erwachsenen
GOP 35130, 35131, 35140-35142, 35150 sowie GOP gem. Abschnitt 35.2.1 des EBM - EMDR (Eye-Movement Desensitization and Reprocressing) bei Erwachsenen
Die Abrechnung entsprechender Leistungen erfolgt nach den jeweiligen EBM-Nummern des jeweiligen Richtlinien-Verfahrens. - Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen
GOP 35130, 35131, 35140-35142, 35150, 35401, 35402, 35405, 35411, 35412, 35415, 35421, 35422 sowie 35425 des EBM - Psychotherapie als Gruppenbehandlung im jeweiligen Verfahren
GOP 35503-35509, 35513-35519, 35523-35529, 35353-35539 sowie 35543-35559 des EBM - Psychosomatische Grundversorgung
GOP 35100, 35110 des EBM - übende und suggestive Interventionen
GOP 35111-35113 sowie 35120 des EBM
Anforderungen
fachliche Anforderungen
- tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- Facharzt für Psychotherapeutische Medizin
- Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
- Zusatzbezeichnung Psychotherapie oder Psychotherapie fachgebunden
Weiterbildungszeugnissen mit Nachweis über den Erwerb eingehender Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie - tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie
- Zusatzbezeichnung „Psychoanalyse“
- Verhaltenstherapie
- Facharzt für Psychotherapeutische Medizin
- Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
- Zusatzbezeichnung Psychotherapie oder Psychotherapie fachgebunden oder
Psychoanalyse
Vorlage von Weiterbildungsnachweisen über den Erwerb eingehende Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Verhaltenstherapie.Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen - Systemische Therapie bei Erwachsenen
- Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
- Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- Zusatzbezeichnung Psychotherapie
Vorlage von Weiterbildungszeugnissen über eingehende Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Systemischen Therapie bei Erwachsenen - EMDR (Eye-Movement Desensitization and Reprocressing) bei Erwachsenen
Nachweis der Voraussetzungen in dem jeweiligen Richtlinienverfahren (1-4)
und- Nachweis von mindestens 40 Stunden eingehender Kenntnisse in der Theorie der
Traumabehandlung und EMDR. - Nachweis von mindestens 40 Stunden Einzeltherapie - mit mindestens 5 abgeschlossenen
EMDR-Behandlungsabschnitten - unter Supervision von mindestens 10 Stunden mit EMDR.
- Nachweis von mindestens 40 Stunden eingehender Kenntnisse in der Theorie der
- Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen
- Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie
Nachweis über den Erwerb eingehender Kenntnisse und Erfahrungen in dem jeweiligen Psychotherapieverfahren
Alternativ:- Facharzt für Psychotherapeutische Medizin
- Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
- Zusatzbezeichnung Psychotherapie, Psychotherapie fachgebunden oder Psychoanalyse
- Nachweis von eingehenden Kenntnissen und Erfahrungen in der Entwicklungs- und
Lern-Psychologie einschl. der speziellen Neurosenlehre sowie in der Psychodiagnostik
bei Kindern und Jugendlichen mit mindestens 200 Std. - mindestens 4 Fälle analytischer oder teifenpsychologisch fundierter Psychotherapie mit
mindestens 200 Stunden insgesamt oder mindestens 4 Fälle selbstständig unter
Supervision durchgeführte und abgeschlossene Fälle in Verhaltenstherapie möglichst
nach jeder dritten Behandlungsstunden mit mindestens 180 Stunden
Entsprechende Zusatzqualifikationen müssen an anerkannten Weiterbildungsstätten für Kinder- und Jugendlichenpsychiatrie vermittelt worden sein. - Psychotherapie als Gruppenbehandlung
Nachweis der Voraussetzungen in dem jeweiligen Richtlinienverfahren (1-3) und bei Kindern und Jugendlichen (4)
und
Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen in der tiefenpsychologisch fundierten und analytischen Gruppen-Psychotherapie oder Verhaltenstherapie in Gruppen oder Systemischen Therapie in Gruppen im Rahmen der Weiterbildung
Alternativ nach der Weiterbildung im Rahmen einer Zusatzqualifikation durch- Nachweis von mindestens 40 Doppelstunden analytischer oder tiefenpsychologische
fundierter bzw. verhaltenstherapeutischer bzw. systemischer Selbsterfahrung in der Gruppe - Nachweis von mindestens 24 Doppelstunden in der Theorie der Gruppen-
Psychotherapie und Gruppendynamik - Nachweis von mindestens 60 Doppelstunden kontinuierlicher Gruppenbehandlung- auch
in mehreren Gruppen unter Supervision von mindestens 40 Stunden- mit
tiefenpsychologisch fundierter oder analytischer Psychotherapie oder mit
Verhaltenstherapie oder mit Systemischer Therapie
Die Gruppenqualifikation ist jeweils für Erwachsene und Kinder – und Jugendliche und je Psychotherapieverfahren separat nachzuweisen.
- Nachweis von mindestens 40 Doppelstunden analytischer oder tiefenpsychologische
- Psychosomatische Grundversorgung
Psychosomatische Grundversorgung - übende und suggestive Interventionen
- Autogenes Training
- Relaxationsbehandlung nach Jacobson
- Hypnose
Alternativ
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an zwei Kursen in einer der Interventionen von jeweils 8 Doppelstunden im Abstand von mindestens sechs Monaten.
Grundsätzliche Einschränkungen
- keine rückwirkende Genehmigung möglich
- Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapiekönnen aufgrund ihrer Fachgebietsbezeichnung keine Behandlung von Erwachsenen durchführen