Hilfeleistungen durch qualifizierte nichtärztliche Praxisassistenten (EBM-Abschnitt 38.3)
Rechtsgrundlage
Beschlüsse des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V am 22.06.2016 und 21.06.2017, EBM-Abschnitt 38.3
Abrechnungsfähige Leistungen
Gebührenordnungspositionen (GOP) 38200, 38202, 38205 und 38207.
Antragsberechtigung
Hausärzte (GOP 38200 und 38205) und Fachärzte (GOP 38200, 38202, 38205 und 38207) nach der Nr. 2 der Präambel 38.1 EBM
Anforderungen
Personelle Anforderungen:
Die/der nichtärztliche Praxisassistent/in muss für mindestens 20 Stunden wöchentlich in der Arztpraxis angestellt sein.
Fachliche Anforderungen an die Praxisassistenz:
- 1. qualifizierter Berufsabschluss
gemäß der Verordnung über die Berufsausbildung zur Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferin
ODER
gemäß dem Krankenpflegegesetz
(zulässig: MFA, Arzthelfer(in), Gesundheits-/Krankenpfleger, Krankenschwester/Krankenpfleger, Altenpfleger(in) mit staatl. Anerkennung, Krippenerzieher DDR)
UND
- 2. eine nach dem qualifizierten Berufsabschluss mindestens dreijährige Berufserfahrung in einer Praxis eines Vertragsarztes, wobei Folgendes gilt:
Wird die Genehmigung von einem Hausarzt beantragt, so muss die 3-jährige Berufserfahrung vollständig in einer hausärztlichen Arztpraxis erfolgen.
Wird die Genehmigung von einem Facharzt beantragt, kann die 3-jährige Berufserfahrung sowohl in einer hausärztlichen als auch in einer fachärztlichen Praxis absolviert werden.
UND
- 3. Zusatzqualifikation zum nicht-ärztlichen Praxisassistenten gemäß § 7 der Delegations-Vereinbarung (Anlage 8 BMV-Ä)
Die Zusatzqualifikation muss durch eine erfolgreiche Lernerfolgskontrolle nachgewiesen werden. Das Qualifikationsangebot muss von der Ärztekammer anerkannt sein.
UND
- 4. Zusatzqualifikation Notfallmanagement
Ein 20-stündiger Kurs über Notfallmanagement soll insbesondere auf Notfälle in der Häuslichkeit der Patienten, in Alten- oder Pflegeheimen oder in anderen beschützenden Einrichtungen eingehen. Der Kurs ist alle drei Jahre zu wiederholen.
UND
- 5. Nachweis über die Begleitung von 20 Hausbesuchen zur Verrichtung medizinisch notwendiger delegierbarer Leistungen in Alten- oder Pflegeheimen oder in anderen beschützenden Einrichtungen bei einem Arzt gemäß Nr. 2 der Präambel 38.1.
Grundsätzliche Einschränkungen
Eine Nebeneinanderberechnung der GOP 38200 und 38205 und der GOP 03062 bzw. 03063 (NäPa-Besuche im Kapitel 3 EBM) am Behandlungstag ist ausgeschlossen.
Die GOP 38200, 38202, 38205 und 38207 können nur in Fällen berechnet werden, in denen eine Versichertenpauschale oder Grundpauschale berechnet wurde.
- Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.
Besonderer Hinweis
Bei dem Antrag für die Leistung handelt es sich um einen Praxisantrag, d.h. der Antrag wird für die gesamte Praxis gestellt.