Positronenemissionstomographie (PET)
Abrechnungsfähige Leistungen
- GOP 40584
- GOP 34700-34703: bei Indikation Nr. 1 bis 5, 7, 8 und 10
- GOP 34704-34707: bei Indikation Nr. 6 und 9
Antragsberechtigt
niedergelassene, ermächtigte und angestellte Fachärzte, Sicherstellungsassistenten und Vertreter
Anforderungen
Fachliche Anforderungen:
PET-Untersuchungen:
- Anerkennung als FA für Nuklearmedizin oder FA für Radiologie mit PET als Bestandteil der WBO
- Fachkunde im Strahlenschutz
- Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz (nur erforderlich, wenn die Fachkunde älter als 5 Jahre ist)
- Nachweis über die selbständige Indikationsstellung, Durchführung, Befundung und Dokumentation von mindestens 1000 PET-Untersuchungen innerhalb der letzten fünf Jahren vor Antragstellung unter Anleitung oder während einer nuklearmedizinischen Facharzttätigkeit oder Nachweis eines aktuellen rezertifizierten Zertifikats zur PET der DGN
- Nachweis zur Einordnung von mindestens 200 CT oder MRT in den diagnostischen Kontext mit PET-Befunden
- Umgangsgenehmigung des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Zusätzlich bei Durchführung von PET/CT- Untersuchungen:
oder
- Kooperation mit einem FA für Radiologie, welcher die Genehmigung für die CT besitzt
Apparativ-technische Voraussetzungen
- Nachweis des verwendeten PET-Systems durch Bestätigung der Hersteller-, Liefer- oder Servicefirma und durch eigene Angaben des Antragstellers (Gerätemeldebogen Gewährleistungserklärung)
- Notfallausrüstung
Personelle Voraussetzungen
Die Indikationsstellung zur PET erfolgt in einem Team in interdisziplinärer Zusammenarbeit gemäß § 5 der QS-Vereinbarung.
Je nach Indikation gemäß § 1 der QS-Vereinbarung muss das interdisziplinäre Team bestimmte Fachärzte beinhalten und die Zusammenarbeit mit bestimmten Fachdisziplinen gewährleistet werden (siehe Anlagen 1-4).
Dokumentationsvorgaben
Führung der Dokumentationen entsprechend den Anforderungen nach § 6 der QS-Vereinbarung.
Grundsätzliche Einschränkungen
Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung ist erst nach Erteilung der Genehmigung rechtens. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.
Besondere Informationen
- ggf. Antragsprüfung durch ärztliche QS-Kommission
- ggf. Teilnahme an einem Kolloquium
- Fortbildungsmaßnahmen zu onkologischen Fragestellungen, durch mindestens 20 Fortbildungspunkte innerhalb von jeweils 24 Monaten