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Phototherapeutische Keratektomie (PTK)

Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM

31362 EBM

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind niedergelassene und ermächtigte Fachärzte für Augenheilkunde.

Anforderungen

Fachliche Anforderungen

  • Nachweis über die selbständige Durchführung von 10 phototherapeutischen Keratektomien mit dem Excimer-Laser durch die Vorlage von „log-files“ und/oder weitere Unterlagen aus denen der Operateur, der behandelte Patient und die Art des Eingriffes ersichtlich sind ODER
  • Nachweis über die selbständige Durchführung von 10 Eingriffen mittels eines Excimer-Lasers durch die Vorlage von „log-files“ und/oder weitere Unterlagen, aus denen der Operateur, der behandelte Patient und die Art des Eingriffes ersichtlich sind, sowie der Teilnahmenachweis von einer mind. 2-stündigen Fortbildung zum Thema PTK

Räumliche und apparative Voraussetzungen

  • die apparative Ausstattung [Excimer-Laser, welcher geeignet ist, oberflächliche Anteile der Hornhaut (bis ca. 100 Mikrometer Tiefe) durch Laserimpulse abzutragen] ist nachzuweisen
  • Gewährleistungserklärung des Herstellers, dass der verwendete Excimer-Laser über eine CE-Kennzeichnung verfügt und für die PTK geeignet ist

Dokumentationsvorgaben

keine

Grundsätzliche Einschränkungen

keine rückwirkende Erteilung der Genehmigung möglich

Besondere Informationen

  • ggf. Durchführung eines Kolloquium
  • Stichprobenprüfung durch die KV Sachsen
  • Anforderungen an die Indikationsstellung bei den zugelassenen Indikationen
  • Mindestumfang für Dokumentation von Indikation und Durchführung der PTK
Schlagworte:

Phototherapeutische Keratektomie