Phototherapeutische Keratektomie (PTK)
Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM
31362 EBM
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind niedergelassene und ermächtigte Fachärzte für Augenheilkunde.
Anforderungen
Fachliche Anforderungen
- Nachweis über die selbständige Durchführung von 10 phototherapeutischen Keratektomien mit dem Excimer-Laser durch die Vorlage von „log-files“ und/oder weitere Unterlagen aus denen der Operateur, der behandelte Patient und die Art des Eingriffes ersichtlich sind ODER
- Nachweis über die selbständige Durchführung von 10 Eingriffen mittels eines Excimer-Lasers durch die Vorlage von „log-files“ und/oder weitere Unterlagen, aus denen der Operateur, der behandelte Patient und die Art des Eingriffes ersichtlich sind, sowie der Teilnahmenachweis von einer mind. 2-stündigen Fortbildung zum Thema PTK
Räumliche und apparative Voraussetzungen
- die apparative Ausstattung [Excimer-Laser, welcher geeignet ist, oberflächliche Anteile der Hornhaut (bis ca. 100 Mikrometer Tiefe) durch Laserimpulse abzutragen] ist nachzuweisen
- Gewährleistungserklärung des Herstellers, dass der verwendete Excimer-Laser über eine CE-Kennzeichnung verfügt und für die PTK geeignet ist
Dokumentationsvorgaben
keine
Grundsätzliche Einschränkungen
keine rückwirkende Erteilung der Genehmigung möglich
Besondere Informationen
- ggf. Durchführung eines Kolloquium
- Stichprobenprüfung durch die KV Sachsen
- Anforderungen an die Indikationsstellung bei den zugelassenen Indikationen
- Mindestumfang für Dokumentation von Indikation und Durchführung der PTK