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Otoakustische Emission

Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM

09324, 20324

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind niedergelassene und ermächtige Fachärzte.

Anforderungen

Fachliche Anforderungen

  • Nachweis der Berechtigung zum Führen der Gebietsbezeichnung Facharzt für „HNO-Heilkunde" ODER
  • Nachweis der Berechtigung zum Führen der Gebietsbezeichnung Facharzt für „Phoniatrie und Pädaudiologie“

Räumliche und apparative Voraussetzungen

Nachweis durch Bestätigung der Hersteller-/Lieferfirma und eigene Angaben des Antragstellers im Antragsformular

Dokumentationsvorgaben

keine

Grundsätzliche Einschränkungen

keine rückwirkende Genehmigung möglich

Schlagworte:

Otoakustische Emission