Osteodensitometrie
Rechtsgrundlage
- Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie gemäß §135 Abs. 2 SGB V
Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM
GOP 34600 und 34601
Antragsberechtigte
Niedergelassene, ermächtigte, angestellte Fachärzte, Sicherstellungsassistenten, Vertreter
Anforderungen
Fachliche Anforderungen
Fachkunde im Strahlenschutz
Aktualisierung der Fachkunde, wenn FK-Bescheinigung älter als 5 Jahre
Nachweis von 50 selbstständig durchgeführten Untersuchungen unter Anleitung eines nach dieser Vereinbarung qualifizierten Arztes mit selbstständiger Einstellung des Gerätes und selbstständiger Befundung
Zusätzliche fachliche Anforderungen für Ärzte, deren Weiterbildung nach einer früheren Weiterbildungsordnung (vor 2003) stattfand:
- Nachweis einer mindestens 12-monatigen ständigen Tätigkeit in der radiologischen Skelettdiagnostik, auf die eine bis zu 6-monatige ständige Tätigkeit in der nuklearmedizinischen Diagnostik angerechnet werden kann
- Nachweis über erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium
Räumliche und apparativ-technische Voraussetzungen
- Genehmigung zum Betrieb der Röntgeneinrichtung nach § 12 Abs. 1 Nr. 4 StrlSchG
oder - Anzeigebestätigung der Landesdirektion Sachsen nach § 19 Abs. 1 StrlSchG
oder - Wenn keine Anzeigebestätigung der Landesdirektion Sachsen vorliegt, kann der Nachweis der apparativen Anforderungen erfolgen durch die Vorlage
- Kopie der Anzeige (§ 19 StrlSchG) und
- Prüfbericht der Sachverständigenprüfung und
- Erklärung, dass eine Untersagung des Betriebs nicht innerhalb der Frist nach § 20 StrlSchG erfolgt ist.
Dokumentationsvorgaben
gemäß den Anforderungen im § 3 der Vereinbarung
Grundsätzliche Einschränkungen
- keine rückwirkende Genehmigung möglich
- Genehmigung nur für Fachärzte
Besondere Informationen
- Antragsprüfung durch QS-Kommission
- ggf. Teilnahme an einem Kolloquium