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Osteodensitometrie

Rechtsgrundlage
  • Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie gemäß §135 Abs. 2 SGB V
Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM

GOP 34600 und 34601

Antragsberechtigte

Niedergelassene, ermächtigte, angestellte Fachärzte, Sicherstellungsassistenten, Vertreter

Anforderungen

Fachliche Anforderungen

  • Fachkunde im Strahlenschutz

  • Aktualisierung der Fachkunde, wenn FK-Bescheinigung älter als 5 Jahre

  • Nachweis von 50 selbstständig durchgeführten Untersuchungen unter Anleitung eines nach dieser Vereinbarung qualifizierten Arztes mit selbstständiger Einstellung des Gerätes und selbstständiger Befundung

Zusätzliche fachliche Anforderungen für Ärzte, deren Weiterbildung nach einer früheren Weiterbildungsordnung (vor 2003) stattfand:

  • Nachweis einer mindestens 12-monatigen ständigen Tätigkeit in der radiologischen Skelettdiagnostik, auf die eine bis zu 6-monatige ständige Tätigkeit in der nuklearmedizinischen Diagnostik angerechnet werden kann
  • Nachweis über erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium
     

Räumliche und apparativ-technische Voraussetzungen

  • Genehmigung zum Betrieb der Röntgeneinrichtung nach § 12 Abs. 1 Nr. 4 StrlSchG
    oder
  • Anzeigebestätigung der Landesdirektion Sachsen nach § 19 Abs. 1 StrlSchG
    oder
  • Wenn keine Anzeigebestätigung der Landesdirektion Sachsen vorliegt, kann der Nachweis der apparativen Anforderungen erfolgen durch die Vorlage
    • Kopie der Anzeige (§ 19 StrlSchG) und
    • Prüfbericht der Sachverständigenprüfung und
    • Erklärung, dass eine Untersagung des Betriebs nicht innerhalb der Frist nach § 20 StrlSchG erfolgt ist.
Dokumentationsvorgaben

gemäß den Anforderungen im § 3 der Vereinbarung 
 

Grundsätzliche Einschränkungen
  • keine rückwirkende Genehmigung möglich
  • Genehmigung nur für Fachärzte
     
Besondere Informationen
  • Antragsprüfung durch QS-Kommission
  • ggf. Teilnahme an einem Kolloquium

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