mp MRT der Prostata

Rechtsgrundlage

Anlage 2 zum Rahmenvertrag über Versorgungs- und Wirtschaftlichkeitsziele zur Förderung der Qualität sowie der bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Versorgung onkologischer Patienten gemäß § 84 Abs. 1 Satz 5 und § 135b SGB V.

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Abrechnungsfähige Leistungen

Abrechnungsnummer: 96532

Antragsberechtigt

niedergelassene, angestellte und ermächtigte Fachärzte

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Anforderungen

fachliche Voraussetzungen

  1. Genehmigung nach § 4 (fachliche Befähigung) der Kernspintomographie-Vereinbarung

    UND
  2. fachlicher Qualifizierungsnachweis bspw. durch Vorlage eines Zertifikates zur Qualifizierungsstufe Q1 oder Q2 Spezialzertifizierung mpMRT Prostata der AG Uroradiologie und Urogenitaldiagnostik der DRG


Apparativ-technische Voraussetzungen

Nachweis über ein erfolgreich absolviertes technisches Qualitätssicherungsverfahren des BDR und DRG zu Messparametern und Bildqualität für die mpMR Prostatographie

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Grundsätzliche Einschränkungen

Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung ist erst nach Erteilung der Genehmigung rechtens. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.

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Besondere Informationen

Der Vertrag gilt ausschließlich für Versicherte der AOK PLUS

Die gemäß § 3 der Anlage 2 benannten Zugangskriterien der Patienten sind zu berücksichtigen. Die darin geforderte Teilnahme des überweisenden onkologisch tätigen Facharztes an der Onkologie-Vereinbarung Sachsen kann durch die Arztsuche auf der Internetseite der KV Sachsen überprüft werden.

Bitte entnehmen Sie die Übersicht der aktuell an der Vereinbarung teilnehmenden Radiologen direkt aus der Arztsuche der KV Sachsen unter:

https://asu.kvs-sachsen.de/arztsuche

Fachkriterien > Genehmigungspflichtige Leistungen: > Vertrag mp MRT Prostata (AOK PLUS)

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