Manuelle Medizin
Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM
30200, 30201
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind niedergelassene und ermächtigte Haus- und Fachärzte.
Anforderungen
Fachliche Anforderungen
- Nachweis der Zusatzbezeichnung „Chirotherapie“ oder „Manuelle Medizin/Chirotherapie“
Räumliche und apparative Voraussetzungen
keine
Dokumentationsvorgaben
keine
Besondere Informationen
Keine rückwirkende Genehmigung möglich.