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Kurative Mammographie

Rechtsgrundlagen

  • § 135 Abs. 2 SGB V
  • Mammographie-Vereinbarung

Abrechnungsfähige Leistungen

GOP 34260, 34270 - 34273 EBM

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind niedergelassene, ermächtigte, angestellte Fachärzte, Sicherstellungsassistenten, Vertreter mit der Gebietsbezeichnung:

  • Diagnostische Radiologie/ Radiologische Diagnostik/Radiologie
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit der ZB „Röntgendiagnostik der Mamma“
Anforderungen

Fachliche Anforderungen

  • Fachkunde für den Strahlenschutz
    Hinweis: Die Fachkunde ist im Abstand von 5 Jahren zu aktualisieren
  • Zeugnisse über Tätigkeit in der Mammographie einschließlich:
    - Palpation und Inspektion der Mammae unter Anleitung bei mindestens 500 Patientinnen
    - Selbständige Befundung der Mammographien unter Anleitung in mindestens 500 Fällen
    - Persönliche Einstellung des Strahlengangs bei mindestens 100 Patientinnen
  • erfolgreiche Beurteilung einer Fallsammlung

Räumliche und apparativ-technische Voraussetzungen

  • Nachweis durch Bestätigung der Hersteller-, Liefer- oder Servicefirma und eigene Angaben des Antragstellers

Dokumentationsvorgaben

  • Dokumentation gemäß § 12 Abs. 4 und 5 i. V. m. Anlage IV der Mammographie-Vereinbarung

Grundsätzliche Einschränkungen

Keine rückwirkende Genehmigung möglich.

Besondere Informationen

  • Regelmäßige Teilnahme an Verfahren zur Fortbildung durch kontrollierte Selbstüberprüfung sowie Überprüfung der ärztlichen Dokumentation
Schlagworte:

Mammographie

Kurative Mammographie