Kurative Mammographie
Rechtsgrundlagen
- § 135 Abs. 2 SGB V
- Mammographie-Vereinbarung
Abrechnungsfähige Leistungen
GOP 34260, 34270 - 34273 EBM
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind niedergelassene, ermächtigte, angestellte Fachärzte, Sicherstellungsassistenten, Vertreter mit der Gebietsbezeichnung:
- Diagnostische Radiologie/ Radiologische Diagnostik/Radiologie
- Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit der ZB „Röntgendiagnostik der Mamma“
Anforderungen
Fachliche Anforderungen
- Fachkunde für den Strahlenschutz
Hinweis: Die Fachkunde ist im Abstand von 5 Jahren zu aktualisieren - Zeugnisse über Tätigkeit in der Mammographie einschließlich:
- Palpation und Inspektion der Mammae unter Anleitung bei mindestens 500 Patientinnen
- Selbständige Befundung der Mammographien unter Anleitung in mindestens 500 Fällen
- Persönliche Einstellung des Strahlengangs bei mindestens 100 Patientinnen - erfolgreiche Beurteilung einer Fallsammlung
Räumliche und apparativ-technische Voraussetzungen
- Nachweis durch Bestätigung der Hersteller-, Liefer- oder Servicefirma und eigene Angaben des Antragstellers
Dokumentationsvorgaben
- Dokumentation gemäß § 12 Abs. 4 und 5 i. V. m. Anlage IV der Mammographie-Vereinbarung
Grundsätzliche Einschränkungen
Keine rückwirkende Genehmigung möglich.
Besondere Informationen
- Regelmäßige Teilnahme an Verfahren zur Fortbildung durch kontrollierte Selbstüberprüfung sowie Überprüfung der ärztlichen Dokumentation