Invasive Kardiologie
Stand 20.11.2018
Rechtsgrundlagen
Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM
GOP 34291, 34290, 34298, 40300, 40301, 40306
34282, 34260, 34280, 34281 EBM
Antragsberechtigt
niedergelassene, ermächtigte und angestellte Fachärzte, Sicherstellungsassistenten und Vertreter
Anforderungen
Fachliche Anforderungen
- FA für Innere Medizin mit der Schwerpunktbezeichnung „Kardiologie“
- Fachkunde im Strahlenschutz
- Aktualisierung der Fachkunde, wenn FK-Bescheinigung älter als 5 Jahre
- Genehmigung zum ambulanten Operieren
- Zeugnisse über 3-jährige ganztägige Tätigkeit in der invasiven Kardiologie
- selbständige Indikationsstellung, Durchführung und Befundung von:
- 1.000 diagnostischen Katheterisierungen des linken Herzens, der Koronararterien und der herznahen großen Gefäße unter Anleitung innerhalb der letzten 4 Jahre
- 300 therapeutischen Katheterinterventionen an Koronararterien unter Anleitung innerhalb der letzten 3 Jahre + anonymisierte Liste zu den durchgeführten Kathterinterventionen
Räumliche und apparative Voraussetzungen
- Beachtung/Einhaltung der organisatorischen Voraussetzungen gemäß § 5 der Vereinbarung
- Zur-Verfügung-Stehen weiterer ärztlicher und medizinischer Fachkräfte
- Kardiochirurgischer Standby innerhalb von 30 Minuten
- Nachbetreuung des Patienten
- apparative Ausstattung im Herzkatheterlabor und der Nachsorgeeinheit nach § 6 der Vereinbarung
- Erklärung bzw. Nachweis durch Bestätigung der Hersteller-/Lieferfirma und eigene Angaben des Antragstellers
Dokumentationsvorgaben
Dokumentationspflicht gemäß § 5 Nr. 8 der Vereinbarung & gemäß Qesü-RL für das Verfahren 1
Grundsätzliche Einschränkungen
keine rückwirkende Genehmigung möglich
Besondere Informationen
- Jährlicher Nachweis zur Erbringung einer Mindestmenge zum Erhalt der Genehmigung gemäß § 7 der Vereinbarung
- Neuantragsteller: Nachweis der fachlichen Voraussetzungen von medizinischen Fachkräften
- Genehmigungsinhaber: Nachweis der fachlichen Voraussetzungen von medizinischen Fachkräften bei Personalwechsel
- Antragsprüfung durch ärztliche Qualitätssicherungskommission