Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) mit Knappschaft
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind alle Mitglieder der ermächtigenden Hausärztegemeinschaften sowie weitere an der hausärztlichen Versorgung im Sinne des § 73 SGB V teilnehmenden Vertragsärzte und Medizinischen Versorgungszentren.
Anforderungen
Fachliche Anforderungen
- jährliche hausärztliche Fortbildung nach § 95 d Abs. 3 SGB V UND
- jährliche strukturierte Teilnahme an von der KV Sachsen/ Landesärztekammer Sachsen anerkannten Fortbildungen bzw. Qualitätszirkeln zur Arzneimitteltherapie
- Behandlung nach evidenzbasierten praxiserprobten Leitlinien für die hausärztliche Versorgung
- Einführung eines einrichtungsinternen, indikatorengestütztes und wissenschaftlich anerkanntes Qualitätsmanagements
- Beteiligung an den von der Knappschaft angebotenen DMPs (mindestens eins)
- Einhaltung der vereinbarten Grundsätze zur Arzneimitteltherapie lt. Vertrag
Räumliche und apparative Voraussetzungen
zertifzierte Praxissoftware
Aufgaben des Arztes
- aktive Beteiligung des Patienten an der Behandlung (auch Angebote zur Selbsthilfe)
- Präventive Leistungen anbieten/veranlassen
- Gewährleistung eines Wartezeiten- und Überweisungsmanagement
- Teilnahme am Arzneimittelmanagement
- Information des Patienten über DMP und andere Vetragsangebote
- Koordination von weiterführenden Versorgungsangeboten
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Fachärzten, Krankenhäuser etc.
- ggf. Durchführung eines Medikationschecks unter bestimmten Voraussetzungen
Grundsätzliche Einschränkungen
- keine Möglichkeit zur Teilnahme von Hausärzten, welche an den Gesundheitsnetzen Prosper oder ProGesund teilnehmen
- keine Teilnahme ohne Angabe einer E-Mail-Adresse für das elektronische Mailing
Besondere Informationen
Hinweise zu den häufigsten Fragen finden Sie in der Vertragsinformation Knappschaft (Anhang 4) auf der Vertragsseite Hausarztzentrierte Versorgung Knappschaft (unter Punkt "H").