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Hörgeräteversorgung Kinder

Rechtsgrundlage 
EBM

Abrechnungsfähige Leistungen  
20338, 20339, 20340 und 20377 bzw. 20378

Antragsberechtigt 

  • Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
  • Facharzt / Fachärztin für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen (Phoniater und Pädaudiologen)

Anforderungen

Fachliche Anforderungen

  • 50 elektrische Reaktionsaudiometrien (ERA) im Kindesalter; 50 Hörschwellenbestimmungen mit altersbezogenen reaktions-, verhaltens- und spielaudiometrischen Verfahren und 25 Kindersprachtests entsprechend dem Sprachentwicklungsalter, sowie selbständige Indikationsstellung, Anpassung und Überprüfung von Hörgeräten einschließlich Gebrauchsschulung im Kindesalter innerhalb der letzten 5 Jahre unter Anleitung eines zur Weiterbildung befugten Arztes

und

  • Theoretische Kenntnisse in der Diagnostik, Therapie und Versorgung von Hörstörungen sowie Kenntnisse über die aktuelle Hörgerätetechnik in Bezug auf die audiologischen Befunde durch die Erlangung von 10 Fortbildungspunkten innerhalb von 2 Jahren vor Antragstellung

(Detaillierte Informationen zur Erlangung von Fortbildungspunkten entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.)

Räumliche und apparative Voraussetzungen

  • Schallreduzierter Raum
  • Kinderaudiometrieanlage
  • zweikanalige BERA
  • Testmaterial für Sprachaudiometrie
  • Binokulares Ohrmikroskop
  • Möglichkeit zur Impedanzmessung

Dokumentationsvorgaben

  • ab 01.07.2013 elektronische Dokumentation gemäß Anlage 1 und mit Dokumentationsinhalten gemäß Anlage 2 der Qualitätssicherungs-Vereinbarung Hörgeräteversorgung Kinder

Grundsätzliche Einschränkungen

Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung(en) ist erst nach Erteilung der Genehmigung rechtens. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.

Besondere Informationen


Ab dem 01.01.2023 erfolgt die Prüfung der weiterhin verpflichtenden messtechnischen Kontrolle in der Hörgeräteversorgung durch die Erklärung zur Abrechnung.

Hinweis: Bitte reichen Sie keine Wartungsprotokolle mehr bei der KV Sachsen ein, Ihre Erklärung zur Abrechnungsabgabe genügt.

Umfang der Hörgeräteversorgung

VOR der Verordnung eines Hörgerätes:

  • Befunderhebung, Differentialdiagnostik, Erhebung/Dokumentation Spachentwicklungsstand, Indikationsstellung, Verordnung einer Hörhilfe, Dokumentation, Patientenfragebogen

VERORDNUNG auf Muster 15

NACH der Verordnung eines Hörgerätes:

  • Erste Nachuntersuchung (Kontrolle, Abnahme gem. Hilfsmittel-RL), Dokumentation, Patientenfragebogen