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Hörgeräteversorgung für Erwachsene

Rechtsgrundlage 
EBM

 

Abrechnungsfähige Leistungen  
09372 oder 20372
09373 oder 20373 (Zusatzpauschalen – 1. Nachuntersuchung)
09374 oder 20374 (Zusatzpauschalen – Nachsorge bzw. Nachsorgen)
09375 oder 20375 (Zuschlag Koordination mit Hörgeräteakustiker)

Antragsberechtigt 

  • Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
  • Facharzt / Fachärztin für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen (Phoniater und Pädaudiologen)

Anforderungen

  • Selbständige Indikationsstellung nach Ausschluss zentraler Hörstörungen und Durchführung von mindestens 20 Hörtests zur Hörgeräteversorgung unter Anleitung eines zur Weiterbildung befugten Arztes einschließlich Validierung des Versorgungserfolges innerhalb der letzten 5 Jahre

und

  • Theoretische Kenntnisse in der Diagnostik, Therapie und Versorgung von Hörstörungen sowie Kenntnisse über die aktuelle Hörgerätetechnik in Bezug auf die audiologischen Befunde durch die Erlangung von 10 Fortbildungspunkten innerhalb von 2 Jahren vor Antragstellung


(Detaillierte Informationen zur Erlangung von Fortbildungspunkten entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.)

Räumliche und apparative Voraussetzungen

  • schallisolierter Raum
  • Audiometer
  • Testverfahren zur Überprüfung des Hörhilfenversorgungs-Ergebnisses
  • Binokulares Ohrmikroskop
  • Möglichkeit zur Impedanzmessung (Tympanometrie und Stapediusreflexmessung)

Dokumentationsvorgaben

  • ab 01.04.2013 elektronische Dokumentation

Grundsätzliche Einschränkungen

Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung(en) ist erst nach Erteilung der Genehmigung rechtens. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.

Besondere Informationen


Ab dem 01.01.2023 erfolgt die Prüfung der weiterhin verpflichtenden messtechnischen Kontrolle in der Hörgeräteversorgung durch die Erklärung zur Abrechnung.

Hinweis: Bitte reichen Sie keine Wartungsprotokolle mehr bei der KV Sachsen ein, Ihre Erklärung zur Abrechnungsabgabe genügt.

Umfang der Hörgeräteversorgung

VOR der Verordnung eines Hörgerätes:

  • Befunderhebung, Differentialdiagnostik, Indikationsstellung, Verordnung einer Hörhilfe, Dokumentation, Patientenfragebogen

VERORDNUNG auf Muster 15

NACH der Verordnung eines Hörgerätes:

  • Erste Nachuntersuchung (Kontrolle, Abnahme gem. Hilfsmittel-RL), Dokumentation, Patientenfragebogen
  • Zusatzpauschalen, auch bei Bedarf der Abstimmung mit einem Hörgeräteakustiker