HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP)
Rechtsgrundlage
Vereinbarung über die HIV-Präexpositionsprphylaxe zur Prävention einer HIV-Infektion gemäß 20j SGB V als Anlage 33 zum BMV-Ä (Inkrafttreten am 01.09.2019)
Abrechnungsfähige Leistungen
EBM-Abschnitt 1.7.8 (ab 1. September 2019)
01920 Beratung vor Beginn einer HIV-PrEP
01921 Einleitung einer HIV-PrEP
01922 Kontrolle im Rahmen einer HIV-PrEP
Anforderungen
Fachliche Anforderungen
Vertragsärzte, die über eine Genehmigung der KV gemäß der bestehenden Qualitätssicherungsvereinbarung (QS-Vereinbarung) HIV/Aids verfügen.
ODER
Vertragsärzte mit Berechtigung zum Führen folgender Facharztbezeichnungen:
- Allgemeinmedizin
- Innere Medizin
- Kinder- und Jugendmedizin
- Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- Urologie
- Haut- und Geschlechtskrankheiten
unter speziellen weiteren Voraussetzungen
Weitere Voraussetzungen
Hospitationsnachweis
Es muss eine mindestens 16-stündige Hospitation in einer Einrichtung* zur medizinischen Betreuung von HIV- oder Aids-Patienten absolviert werden. (*Eine ambulante Einrichtung zur medizinischen Betreuung von HIV-Patienten muss unter der Leitung eines Arztes stehen, der über eine Genehmigung nach der QS-Vereinbarung HIV/Aids verfügt.
In einer stationären Einrichtung müssen innerhalb eines Jahres regelmäßig durchschnittlich
mindestens 50 HIV-/Aids-Patienten pro Quartal medizinisch betreut werden.)
Erfahrungsnachweis
Die praktische, fachliche Kompetenz wird durch die Präsenz bei der Behandlung von mindestens 15 Personen mit HIV/Aids und/oder mit PrEP (z. B. im Rahmen der Hospitation oder bisheriger Berufstätigkeit) erlangt.
Fortbildungsnachweis
Zudem ist die Teilnahme an Fortbildungen (8 Punkte) zu dem Thema innerhalb von einem Jahr vor Antragstellung nachzuweisen.
Grundsätzliche Einschränkungen
Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung ist erst nach Erteilung der Genehmigung rechtens. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.
Besondere Informationen
Zur Aufrechterhaltung der fachlichen Befähigung müssen teilnehmende Ärzte (ausgenommen Vertragsärzte mit Genehmigung nach der QS-Vereinbarung HIV/Aids) die selbstständige Betreuung von jährlich durchschnittlich 10 Personen mit PrEP, beginnend mit der Genehmigungserteilung, nachweisen.
Zur kontinuierlichen Fortentwicklung der Qualifikation muss der teilnehmende Arzt jährlich 8 Fortbildungspunkte (mind. 4 davon durch präsenzpflichtige Fortbildungsmaßnahmen) im Bereich HIV/Aids und PrEP erwerben.