HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP)

Rechtsgrundlage


Vereinbarung über die HIV-Präexpositionsprphylaxe zur Prävention einer HIV-Infektion gemäß 20j SGB V als Anlage 33 zum BMV-Ä (Inkrafttreten am 01.09.2019)

Abrechnungsfähige Leistungen


EBM-Abschnitt 1.7.8 (ab 1. September 2019)

01920     Beratung vor Beginn einer HIV-PrEP
01921     Einleitung einer HIV-PrEP
01922     Kontrolle im Rahmen einer HIV-PrEP

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Anforderungen

Fachliche Anforderungen

Vertragsärzte, die über eine Genehmigung der KV gemäß der bestehenden Qualitätssicherungsvereinbarung (QS-Vereinbarung) HIV/Aids verfügen.

ODER

Vertragsärzte mit Berechtigung zum Führen folgender Facharztbezeichnungen:

  • Allgemeinmedizin
  • Innere Medizin
  • Kinder- und Jugendmedizin
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe
  • Urologie
  • Haut- und Geschlechtskrankheiten

unter speziellen weiteren Voraussetzungen

Weitere Voraussetzungen

Hospitationsnachweis
Es muss eine mindestens 16-stündige Hospitation in einer Einrichtung* zur medizinischen Betreuung von HIV- oder Aids-Patienten absolviert werden. (*Eine ambulante Einrichtung zur medizinischen Betreuung von HIV-Patienten muss unter der Leitung eines Arztes stehen, der über eine Genehmigung nach der QS-Vereinbarung HIV/Aids verfügt.

In einer stationären Einrichtung müssen innerhalb eines Jahres regelmäßig durchschnittlich
mindestens 50 HIV-/Aids-Patienten pro Quartal medizinisch betreut werden.)

Erfahrungsnachweis
Die praktische, fachliche Kompetenz wird durch die Präsenz bei der Behandlung von mindestens 15 Personen mit HIV/Aids und/oder mit PrEP (z. B. im Rahmen der Hospitation oder bisheriger Berufstätigkeit) erlangt.

Fortbildungsnachweis
Zudem ist die Teilnahme an Fortbildungen (8 Punkte) zu dem Thema innerhalb von einem Jahr vor Antragstellung nachzuweisen.

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Grundsätzliche Einschränkungen

Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung ist erst nach Erteilung der Genehmigung rechtens. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.

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Besondere Informationen

Zur Aufrechterhaltung der fachlichen Befähigung müssen teilnehmende Ärzte (ausgenommen Vertragsärzte mit Genehmigung nach der QS-Vereinbarung HIV/Aids) die selbstständige Betreuung von jährlich durchschnittlich 10 Personen mit PrEP, beginnend mit der Genehmigungserteilung, nachweisen.

Zur kontinuierlichen Fortentwicklung der Qualifikation muss der teilnehmende Arzt jährlich 8 Fortbildungspunkte (mind. 4 davon durch präsenzpflichtige Fortbildungsmaßnahmen) im Bereich HIV/Aids und PrEP erwerben.

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