Histopathologie Hautkrebs-Screening
Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM
19315
Antragsberechtigt
Antragsberechtigt sind niedergelassene und ermächtigte Ärzte sowie zugelassenen medizinische Versorgungszentren.
Anforderungen
Fachliche Anforderungen
- Berechtigung zum Führen der Facharztbezeichnung „Pathologie“ und Nachweis der persönlichen Befundung von mindestens 15.000 histopathologischen Präparaten, davon mindestens 1.000 dermatohistologische Präparate innerhalb von 24 Monaten vor Antragstellung auf Genehmigung oder Nachweis einer fachspezifischen Fortbildung, die mit 8 Fortbildungspunkten belegt wird. ODER
- Berechtigung zum Führen der Facharztbezeichnung „Haut- und Geschlechtskrankheiten“ mit der Zusatzbezeichnung „Dermatohistologie“ und Nachweis der persönlichen Befundung von mindestens 6.000 histopathologischen Präparaten, davon mindestens 1.000 dermatohistologische Präparate innerhalb von 24 Monaten vor Antragstellung auf Genehmigung oder Nachweis einer fachspezifischen Fortbildung, die mit 8 Fortbildungspunkten belegt wird.
Apparative und organisatorische Voraussetzungen
Die apparative Ausstattung der Einrichtung ist nach § 4 der Qualitätssicherungsvereinbarung Histopathologie Haukrebs-Screening nachzuweisen.
Dokumentationsvorgaben
Die ärztliche Dokumentation hat nach den Vorgaben gemäß § 7 (Anlage 1) der Qualitätssicherungsvereinbarung Histopathologie Haukrebs-Screening zu erfolgen.
Grundsätzliche Einschränkungen
keine rückwirkende Genehmigung möglich
Besondere Informationen
Ärzte, die bis zum Inkrafttreten dieser Vereinbarung regelmäßig dermatohistologische Untersuchungen erbracht haben, können eine Genehmigung im Rahmen der Übergangsregelung erhalten, wenn bis zum 31.12.2009 die Antragstellung erfolgt und der Nachweis von mindestens 500 dermatohistologischen Präparaten innerhalb von 24 Monaten vor Antragstellung auf Genehmigung erbracht wird und die Erfüllung der Anforderungen an die apparative Ausstattung und Archivierung nachgewiesen werden können.