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Antragsformulare

 

Für die Beantragung der Hautkrebsfrüherkennung benötigt Ihre Bezirksgeschäftsstelle einen ausgefüllten und unterzeichnete Antrag.

Die Teilnahme von Dermatologen an Sonderverträgen ist separat zu beantragen.

Antrag Hautkrebs (Rili)

 

Ihre Ansprechpartner

Krebsregister Sachsen


Bitte beachten Sie den folgenden Link für Meldungen an das Klinische Krebsregister Sachsen:

www.krebsregister-sachsen.de 

Hautkrebsfrüherkennung

Rechtsgrundlage

Richtlinie über die Früherkennung von Krebserkrankungen - Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFE-RL) -  des G-BA

Abrechnungsfähige Leistungen

gemäß EBM für Versicherte ab dem 35. Lebensjahr

Antragsberechtigung

  • Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten
  • Hausarzt
    Facharzt für Allgemeinmedizin
    Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin
    Facharzt für Innere Medizin
    Praktischer Arzt
    Arzt ohne Gebietsbezeichnung

Anforderungen

Fachliche Anforderungen

  1. Nachweis einer achtstündigen KV-zertifizierten Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Hautkrebsfrüherkennung“ mit den Inhalten gemäß der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie.
  2. Elektronische Dokumentation gemäß der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie.
  3. Vorhalten eines Auflichtmikroskops/Dermatoskops (ab 01.04.2020)

Dokumentationsvorgaben

  • Die elektronische Dokumentation ist Voraussetzung für die Abrechnungsfähigkeit dieser Leistung.
  • Die Übermittlung der Daten erfolgt an die KV Sachsen.

Grundsätzliche Einschränkung

Es ist keine rückwirkende Genehmigung möglich.

Räumliche und apparative Voraussetzungen

zur Zeit keine festgelegt

Besondere Informationen

Zur elektronischen Datenerfassung darf nur eine von der KBV zertifizierte Software Verwendung finden. Die Daten werden von den KV´en an eine zur Evaluation bestimmten Stelle weitergeleitet.

Für Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten bestehen weitere vertraglichen Zusatzregelungen außerhalb der Richtlinienregelung für unter 35-jährige Versicherte derzeit mit folgenden Kassen:

  • AOK PLUS
  • HEK - separate Teilnahmeerklärung notwendig
  • Techniker Krankenkasse - separate Teilnahmeerklärung notwendig

Übersicht Zusatzverträge

 

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Schlagworte:

Hautkrebs-Screening

Hautkrebsfrüherkennung