„Hallo Baby“ - Vertrag zur Vermeidung von Frühgeburten und infektionsbedingten Geburtskomplikationen (BKK)
gültig ab 01.07.2019
Rechtsgrundlage
Vertrag nach § 140a
Antragsberechtigung
- Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- Fachärzte für Laboratoriumsmedizin
- Fachärzte für für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie
Abrechnungsfähige Leistungen
gemäß Anlage 6 des Vertrages
- Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
81310 Einschreibung mittels Teilnahmeerklärung
81311 Technische und administrative Leistung im Rahmen des Toxsoplasmosesuchtests
81312 Risikoaufklärung und ärztliches Gespräch im Rahmen des Toxsoplasmosesuchtests
81313 Infektionsscreening
81314 Risikoaufklärung und anogenitaler Abstrich zum Nachweis auf Steptokokken B - Fachärzte für Laboratoriumsmedizin/ Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit den definierten Voraussetzungen gem. Speziallabor-Genehmigung (§ 135 Abs. 2 SGB V)
81315 Durchführung des Toxsoplasmosesuchtests
81316 Durchführung des Streptokokken-B-Tests
Anforderungen
Eine Genehmigung ist nur bei Vorhandensein eines Phasenkontrastmikroskops möglich.
Dokumentation
Die durchgeführte Untersuchung und ggf. die Therapie ist zu dokumentieren. Die Dokumentation erfolgt im Mutterpass und in den medizinischen Daten.
Grundsätzliche Einschränkungen
Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung(en) ist erst nach Erteilung der Genehmigung rechtens. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.
Besondere Informationen
Eine parallele privatärztliche Abrechnung der Leistungen nach diesem Vertrag ist ausgeschlossen.