Sie befinden sich hier: Startseite » Mitglieder » Qualität » Genehmigungspflichtige Leistungen

Gynäkologische Früherkennungsuntersuchungen durch Vertragsärzte im hausärztlichen Versorgungsbereich

Rechtsgrundlage


EBM Kapitel II, Abschnitte 1.7.2, 1.7.3.2, 1.7.4, 1.7.5, 1.7.7

 

 

Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM


Leistungen zur gynäkologischen Krebsfrüherkennung

  • GOP 01735, GOP 01760, GOP 01761, GOP 01764

Leistungen im Rahmen der Empfängnisregelung

  • GOP 01821, GOP 01822, GOP 01823, GOP 01824, GOP 01828

Nach oben

Antragsberechtigung

a) Teilnahme als Vertragsarzt im hausärztlichen Versorgungsbereich

(mit Ausnahme von: Kinderärzten für die GOPen 01735, 01760, 01761, 01764)

und

b) Nachweis über eine mindestens 1-jährige gynäkologische Weiterbildung durch Vorlage von entsprechenden Weiterbildungszeugnissen (Genehmigungsumfang umfasst alle o. g. GOPs)

oder

c) Abrechnung der Leistungen bereits vor dem 31.12.2002 (Genehmigungsumfang dementsprechend)

Nach oben

Anforderungen

Sonstige fachliche Anforderungen: keine

Räumliche und apparative Voraussetzungen: keine

Dokumentationsvorgaben: keine

Nach oben

Besondere Informationen

Verpflichtung zur Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen der Mutterschaftsrichtlinie (Abschnitt A, Nr. 2b) und der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (Abschnitt B. II. §§ 6 und 8) sowie der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch sowie zur Umsetzung der Regelungen in § 62 SGB V für schwerwiegend chronisch Erkrankte („Chroniker-Richtlinie“) zu Früherkennungsuntersuchungen.

Nach oben