Gynäkologische Früherkennungsuntersuchungen durch Vertragsärzte im hausärztlichen Versorgungsbereich
Rechtsgrundlage
EBM Kapitel II, Abschnitte 1.7.2, 1.7.3.2, 1.7.4, 1.7.5, 1.7.7
Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM
Leistungen zur gynäkologischen Krebsfrüherkennung
- GOP 01735, GOP 01760, GOP 01761, GOP 01764
Leistungen im Rahmen der Empfängnisregelung
- GOP 01821, GOP 01822, GOP 01823, GOP 01824, GOP 01828
Antragsberechtigung
a) Teilnahme als Vertragsarzt im hausärztlichen Versorgungsbereich
(mit Ausnahme von: Kinderärzten für die GOPen 01735, 01760, 01761, 01764)
und
b) Nachweis über eine mindestens 1-jährige gynäkologische Weiterbildung durch Vorlage von entsprechenden Weiterbildungszeugnissen (Genehmigungsumfang umfasst alle o. g. GOPs)
oder
c) Abrechnung der Leistungen bereits vor dem 31.12.2002 (Genehmigungsumfang dementsprechend)
Anforderungen
Sonstige fachliche Anforderungen: keine
Räumliche und apparative Voraussetzungen: keine
Dokumentationsvorgaben: keine
Besondere Informationen
Verpflichtung zur Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen der Mutterschaftsrichtlinie (Abschnitt A, Nr. 2b) und der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (Abschnitt B. II. §§ 6 und 8) sowie der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch sowie zur Umsetzung der Regelungen in § 62 SGB V für schwerwiegend chronisch Erkrankte („Chroniker-Richtlinie“) zu Früherkennungsuntersuchungen.