Spezialisierte geriatrische Diagnostik
Rechtsgrundlage
Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik vom 1. Juli 2016
Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM
30.13 Spezialisierte geriatrische Diagnostik und Versorgung
GOP 30981: Vorabklärung
GOP 30984: Durchführung eines weiterführenden geriatrischen Assessments laut QS-Vereinbarung
GOP 30985: Zuschlag für GOP 30984
GOP 30986: Zuschlag für GOP 30985
Antragsberechtigt
- Fachärzte für Innere Medizin und Geriatrie
- Fachärzte für Innere Medizin
- Fachärzte für Allgemeinmedizin (Hausarzt)
- Fachärzte für Neurologie
- Fachärzte für Nervenheilkunde
- Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie
- Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin
- Fachärzte mit der Zusatzbezeichnung "Geriatrie"
Anforderungen
Fachliche Anforderungen
- Facharztanerkennung „Innere Medizin und Geriatrie“
oder
- Facharztanerkennung Innere Medizin“, „Allgemeinmedizin (Hausarzt)“, „Neurologie“, „Psychiatrie und Psychotherapie“ mit der Schwerpunktbezeichnung/ dem Schwerpunkt „Geriatrie“
oder
- Facharztanerkennung „Innere Medizin“, „Allgemeinmedizin“, „Nervenheilkunde“, „Neurologie“, „Psychiatrie und Psychotherapie“ oder „Physikalische und Rehabilitative Medizin“ mit der fakultativen Weiterbildung „Klinische Geriatrie“ (Weiterbildungsordnung vor 2003)
oder
- Zusatzbezeichnung „Geriatrie“
oder
- Fachärzte für Innere Medizin, Allgemeinmedizin, Physikalische und Rehabilitative Medizin ohne Schwerpunkt – oder Zusatzbezeichnung bei Erfüllung der Anforderungen nach § 3 Abs. 2 der QS-Vereinbarung Geriatrische Versorgung
Räumliche und apparativ-technische Voraussetzungen
Die räumliche und apparative Ausstattung muss die Diagnostik von geriatrischen Patienten ermöglichen. Der Zugang und die Räumlichkeiten für die Patientenbetreuung und -untersuchung sowie die sanitären Einrichtungen müssen behindertengerecht sein. Barrierefreiheit ist anzustreben.
Weitere Voraussetzungen
- Erfüllung der Anforderungen zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik gemäß § 4 QS-Vereinbarung
- Gewährleistung einer möglichen Kooperation mit Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden mit entsprechender Qualifikation gemäß § 5 QS-Vereinbarung
- Erfüllung der organisatorischen Anforderungen nach § 6 QS-Vereinbarung:
- Durchführung von multiprofessionellen Qualitätszirkeln zu geriatrischen Themen, mindestens zweimal im Jahr
- regelmäßige Schulungen der Praxismitarbeiter
- patientenorientierte multiprofessionelle Fallbesprechungen
Grundsätzliche Einschränkungen
Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung(en) ist erst nach Erteilung der Genehmigung rechtens. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.
Besondere Informationen
Auflage zur Aufrechterhaltung der fachlichen Befähigung:
- Regelmäßige Aktualisierung der theoretischen Kenntnisse im Bereich Geriatrie durch die Erlangung von zweijährlich 48 Fortbildungspunkten zu altersassoziierten Krankheiten, Syndromen und Versorgungsformen.