Feto-Neonataler Pfad
Rechtsgrundlage
Abrechnungsfähige Leistungen
Gemäß Anlage 3 des Vertrags
Antragsberechtigt
Berechtigte Arztgruppen:
- Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit Praxissitz im Postleitzahlbereich Sachsen 01ff. bis 02ff
Anforderungen
Fachliche Anforderungen
- Nachweis der Zertifizierung „Certificate of competence preeclampsia screening“ der Fetal Medicine Foundation London
UND
- Die Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von Ultraschalldiagnostik gemäß der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Ultraschalldiagnostik (Ultraschall-Vereinbarung)
Hinweis: Die Genehmigung durch zur Durchführung und Abrechnung von Leistungen zur Ultraschalldiagnostik sollte sich auf die Anwendungsbereiche 22.1 (Farbduplex - Weiterführende sonographische Diagnostik des fetalen kardiovaskulären Systems gemäß Anlage 1d der Mutterschafts-Richtlinien) und 22.2 (Farbduplex - Weiterführende sonographische Diagnostik des fetomaternalen Gefäßsystems bei Verdacht auf Gefährdung oder Schädigung des Feten durch die in Anlage 1d der Mutterschafts-Richtlinien aufgeführten Indikationen) beziehen.
Besondere Informationen
Dem Antragsteller ist bekannt, dass die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung(en) erst nach Erteilung der Genehmigung rechtens ist. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.