DMP Diabetes mellitus Typ 1
Rechtsgrundlage
Strukturiertes Behandlungsprogramm nach § 137f SGB V
Abrechnungsfähige Leistungen
gemäß Vertrag zum DMP Diabetes mellitus Typ 1
Antragsberechtigung
Fachliche Anforderungen
2. Koordinierender Versorgungssektor – Schwerpunktpraxis (Kinder und Jugendliche)
Diabetologisch qualifizierter Pädiater/ pädiatrische Einrichtung:
- mindestens ein diabetologisch qualifizierter FA für Kinderheilkunde
- in begründeten Einzelfällen ein diabetologisch qualifizierter FA für Innere- oder Allgemeinmedizin mit Erfahrung in der Behandlung von Kindern/Jugendlichen mit Diabetes mellitus Typ 1
- FA für Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Pädiatrische Endokrinologie und Diabetologie
- Behandlung von mindestens 27 Kinder/Jugendlichen mit Diabetes mel. Typ 1
- Regelmäßige Teilnahme am DPV
3. Koordinierender Versorgungssektor (Hausarzt):
FA für Allgemeinmedizin, Innere und Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Praktische Ärzte.
In Einzelfällen kann gemäß § 3 Abs. 3 des Vertrages die Aufgabe des koordinierenden Vertragsarztes auch von Hausärzten im Rahmen ihrer in § 73 SGB V beschriebenen Aufgaben wahrgenommen werden.
Fortbildung
- Kenntnisnahme des Vertrages sowie der FAQ auf der Homepage der KV Sachsen
UND
Koordinierende Ärzte und Fachärzte:
- Mindestens jährliche Teilnahme an einer diabetes-spezifischen Fortbildung z. B. durch anerkannte Qualitätszirkel
Die Nachweise sind der KV Sachsen vorzulegen.
Fachliche Anforderungen/Anforderungen an das nichtärztliche Personal
1./2. Koordinierender Versorgungssektor – Schwerpunktpraxis (Erwachsene/ Kinder und Jugendliche):
Nichtärztliches Personal:
- Mindestens eine/n Diabetesberater/in DDG in Festanstellung und Vollzeitstelle bzw. entsprechende Teilzeitstellen ODER
- mindestens einmal jährliche Teilnahme des nichtärztlichen Fachpersonals an diabetesspezifischen Fortbildungen
des Weiteren Zusammenarbeit mit:
- Ökotrophologen/ Diätassistenten (bei Kindern mit Erfahrung in der Kinderernährung)
- med. Fußpfleger/ Podologen (nicht bei Kindern)
Räumliche und apparative Voraussetzungen
- Verfügbarkeit erforderlicher diagnostischer und therapeutischer Verfahren
- Blutdruckmessung nach nationalen und internationalen Qualitätsstandards
- 24 Stunden-Blutdruckmessung (1)
- Qualitätskontrollierte Methode zur Blutzucker-messung mit verfügbarer Labormethode zur nass-chemischen Blutglukosebestimmung (1,2) und HbA1c-Messung (1,2)
- EKG*, Belastungs-EKG (1,3)
- Sonographie* (Doppler, Duplexsonographie) (1,5)
- Möglichkeit zur Basisdiagnostik der Polyneuropathie (z.B. Stimmgabel, Reflexhammer, Monofilament)
- Verbandsmaterial, Möglichkeiten zur sterilen Wundversorgung
(1) kann auch als Auftragsleistung vergeben werden
(2) gemäß Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung quantitativer laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen
(3) Es gelten die Voraussetzungen der Leitlinien zur Ergometrie der Dt. Gesellschaft für Kardiologie
(5) fachliche Voraussetzung gemäß der Richtlinie „Vereinbarung von Qualitätsvoraussetzungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Durchführung von Untersuchungen in der Ultraschalldiagnostik (Ultraschall-Vereinbarung)“
Dokumentationsvorgaben
Ausfüllen des elektronischen Dokumentationsbogens und fristgerechte Übermittlung (jeweils spätestens 52 Tage nach Quartalsende) an die DMP-Datenstelle
- per E-Mail: DMP-Sachsen@dmpservices.de
ODER - per KV-Connect
Telefonische Erreichbarkeit der DMP-Datenstelle:
- Hotline: 0951 3093961
Patientenschulungen
Schulungsprogramme (optional)
- Schulung für Patienten mit Hypertonie (auch für Hausarzt möglich)
- Behandlungs- und Schulungsprogramm für intensivierte Insulintherapie bzw. Diabetes Teaching an Treatment Programm (DTTP)
- Jugendliche mit Diabetes
- Diabetes Buch für Kinder
Strukturqualität für Schulungen
Notwendige Ausstattung jeder für DMP gemeldeten Betriebsstätte:
- Ein separater Schulungsraum muss Einzel- und Gruppenschulungen ermöglichen
- Curricula und Medien der angebotenen Schulung müssen vorhanden sein
Qualifikation des Leistungserbringers, ggf. auch zu angestellten Ärzten nachzuweisen:
- Der Leistungserbringer hat die erfolgreiche Teilnahme an einer Fortbildung, die ihn zur Durchführung der angebotenen Schulungen qualifiziert, gegenüber der KV Sachsen - persönlich oder durch angestellte Ärzte – nachzuweisen
Qualifikation des nichtärztlichen Personals
- Das nichtärztliche Personal hat die erfolgreiche Teilnahme an einer Fortbildung, die es zur Durchführung der angebotenen Schulungen qualifiziert, nachzuweisen
Grundsätzliche Einschränkungen
- Keine rückwirkende Genehmigung möglich
Besondere Informationen
Die DMP Datenstelle bietet außerhalb des Praxissystems eine Internetplattform für die Erstellung der DMP-Dokumentationen an. Diese ist kostenfrei. Der Zugang muss direkt bei der Datenstelle angefordert werden. Ein Patientenstammdatensatz wird einmalig angelegt und kann fortan zum Dokumentieren und Versenden an die Datenstelle genutzt werden. Eine Beschreibung zum genauen Verfahren innerhalb des Online-Portals finden Sie unter:
https://dmpsysonline.sps-prien.de
In den FAQ zum DMP finden Sie allgemeine Hinweise u.a. zur Dokumentationserstellung.