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Antragsformulare

Für die Beantragung des DMP benötigt Ihre Bezirksgeschäfts-
stelle eine ausgefüllte und unterzeichnete Teilnahmeerklärung sowie den ergänzenden Antrag. 

 

Rechtsgrundlage

Weitere Formulare

Ihre Ansprechpartner

Krebsregister Sachsen


Bitte beachten Sie den folgenden Link für Meldungen an das Klinische Krebsregister Sachsen:

www.krebsregister-sachsen.de 

DMP Asthma bronchiale

Rechtsgrundlage

Strukturiertes Behandlungsprogramm nach § 137f SGB V

Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM

gemäß Vertrag zum DMP Asthma bronchiale

Antragsberechtigung - Fachliche Voraussetzungen

Koordinierender Versorgungssektor

  • Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin
  • Facharzt für Allgemeinmedizin
  • Praktische Ärzte
  • Facharzt für Innere Medizin (hausärztlich tätiger Internist)
  • Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin (für Behandlung von Kindern und Jugendlichen)

Qualifizierter Versorgungssektor

Zur Behandlung von Erwachsenen:

  • Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt „Pneumologie“
  • Fachärzte für Innere Medizin mit der Teilgebietsbezeichnung „Lungen- und Bronchialheilkunde“
  • Facharzt für Innere Medizin mit Nachweis einer mind. 12-monatigen Zusatzweiterbildung in einer pneumologischen Abteilung mit Weiterbildungsermächtigung oder vergleichbaren Abteilung und Nachweis eines pneumologischen Behandlungsschwerpunktes mit mind. 50 behandelten Fällen/Quartal

Zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen:

  • Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt „Kinder-Pneumologie“
  • Facharzt für Kinderheilkunde mit Teilgebiet „Kinder-Lungen- und Bronchialheilkunde“
  • Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit der Zusatzbezeichnung „Allergologie“
  • Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin/ Facharzt für Kinderheilkunde mit Nachweis einer mind. 12-monatigen Zusatzweiterbildung in Kinder-Pneumologie in einer zugelassenen Weiterbildungsstätte oder vergleichbaren Abteilung und Nachweise von mind. 25 behandelten Fällen/Quartal

Fortbildung

  • Kenntnisnahme des Vertrages sowie der FAQ auf der Homepage der KV Sachsen

    und
  • mindestens einmal jährlich eine Teilnahme an einer Asthma-spezifischen zertifizierten Fortbildung

    und
  • regelmäßige Teilnahme an Asthma-spezifischen strukturierten Qualitätszirkeln

Die Nachweise sind der KV Sachsen vorzulegen.

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Anforderungen

Räumliche und apparative Voraussetzungen

Koordinierender Versorgungssektor:

  • Möglichkeit zur pneumologischen Basisdiagnostik (Mindestvoraussetzung: Spirometrie)

Qualifizierter Versorgungssektor:

  • Spirometrie (mit einem CE-geprüften Gerät)
  • Ganzkörper-Plethysmographie (mit einem CE-geprüften Gerät) - nicht zwingend bei Kindern/Jugendlichen
  • Bestimmung der kapillären Blutgase/ Pulsoxymeter (für Kinder)
  • Thorax-Röntgen (als Auftrag möglich)
  • allergologische Diagnostik (als Auftrag möglich)
Patientenschulungen

Schulungsprogramme für Erwachsene:

  • NASA = Nationales Ambulantes Schulungsprogramm für erwachsene Asthmatiker (Variation von AFAS = Die Ambulante Fürther Asthmaschulung)

Schulungsprogramme für Kinder und Jugendliche:

  • einschließlich ASEV Schulung (Asthmaschulung für Eltern von Vorschulkindern, Asthma-Kleinkindschulung)
  • Asthmaschulung für Kindern und Jugendlichen der AG Asthmaschulung im Kindes- und Jugendalter e. V.

Strukturqualität für Schulungen

Notwendige Ausstattung jeder für DMP gemeldeten Betriebsstätte:

  • Ein separater Schulungsraum muss Einzel- und Gruppenschulungen ermöglichen
  • Curricula und Medien der angebotenen Schulung müssen vorhanden sein

Qualifikation des Leistungserbringers, ggf. auch zu angestellten Ärzten nachzuweisen:

  • Der Leistungserbringer hat die erfolgreiche Teilnahme an einer Fortbildung, die ihn zur Durchführung der angebotenen Schulungen qualifiziert, gegenüber der KV Sachsen - persönlich oder durch angestellte Ärzte – nachzuweisen

Qualifikation des nichtärztlichen Personals

  • Das nichtärztliche Personal hat die erfolgreiche Teilnahme an einer Fortbildung, die es zur Durchführung der angebotenen Schulungen qualifiziert, nachzuweisen

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Dokumentationsvorgaben

Ausfüllen des elektronischen Dokumentationsbogens und fristgerechte Übermittlung (jeweils spätestens 52 Tage nach Quartalsende) an die DMP-Datenstelle

Telefonische Erreichbarkeit der DMP-Datenstelle:

  • Hotline: 0951 3093961

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Grundsätzliche Einschränkungen

keine rückwirkende Genehmigung möglich

Besondere Informationen

Die DMP Datenstelle bietet außerhalb des Praxissystems eine Internetplattform für die Erstellung der DMP-Dokumentationen an. Diese ist kostenfrei. Der Zugang muss direkt bei der Datenstelle angefordert werden. Ein Patientenstammdatensatz wird einmalig angelegt und kann fortan zum Dokumentieren und Versenden an die Datenstelle genutzt werden. Eine Beschreibung zum genauen Verfahren innerhalb des Online-Portals finden Sie unter:
https://dmpsysonline.sps-prien.de

In den FAQ zum DMP finden Sie allgemeine Hinweise u. a. zur Dokumentationserstellung.

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Schlagworte:

Asthma bronchiale DMP

DMP Asthma bronchiale