Dialyse
Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM
13600, 13601, 13602, 13610, 13611, 13612 EBM
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind zugelassene und angestellte Vertragsärzte sowie ermächtigte Einrichtungen.
Anforderungen
Fachliche Anforderungen
- „Facharzt für Innere Medizin und Nephrologie“ bzw. Facharzt mit Schwerpunktbezeichnung „Nephrologie“
- Ärzte mit der Schwerpunktbezeichnung bzw. mit der Zusatz-Weiterbildung „Kinder-Nephrologie“
- Ärzte mit Berechtigung zum Führen der Gebietsbezeichnung Kinderheilkunde, wenn weitere Voraussetzungen nach § 4 Abs. 2 der Qualitätssicherungsvereinbarung zu den Blutreinigungsverfahren erfüllt sind
Apparative und organisatorische Voraussetzungen
- Bestätigung, dass alle in §§ 5 und 6 der Qualitätssicherungsvereinbarung zu den Blutreinigungsverfahren genannten Anforderungen erfüllt sind
Dokumentationsvorgaben
- elektronische Dokumentationen entsprechend den Anlagen 1 bis 4 der Qualitätssicherungs-Richtlinie Dialyse
Grundsätzliche Einschränkungen
Keine rückwirkende Genehmigung möglich.
Besondere Informationen
- Die Genehmigung eines Dialyse-Versorgungsauftrages setzt in der Regel die Gewährleistung einer kontinuierlichen wirtschaftlichen Versorgungsstruktur für die Dialysepraxis voraus (§ 6 der Anlage 9.1 BMV-Ä).
- Ärzte, welche nicht berechtigt sind die Schwerpunktbezeichnung Nephrologie oder die Zusatzbezeichnung Kinder-Nephrologie zu führen haben in der Regel ein Kolloquium zu absolvieren.
- Sollten Sie Fragen bezüglich der Antragstellung haben, wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Mitarbeiter der Abteilung Sicherstellung.
- Bei Fragen betreffend die laufende Qualitätssicherung gemäß Qualitätssicherungs-Richtlinie Dialyse wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Abteilung Qualitätssicherung.