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Dialyse

Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM

13600 - 13602, 13610 - 13612 EBM
04560 - 04562, 04564 - 04566 EBM

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind zugelassene und angestellte Vertragsärzte sowie ermächtigte Einrichtungen.

Anforderungen

Fachliche Anforderungen

  • „Facharzt für Innere Medizin und Nephrologie“ bzw. Facharzt mit Schwerpunktbezeichnung „Nephrologie“
  •  Facharzt für Innere Medizin ohne der Schwerpunktbezeichnung Nephrologie, gemäß § 5 Abs. 7 c) Nr. 2 der Qualitätssicherungsvereinbarung zu den Blutreinigungsverfahren als weiterer Arzt der Einrichtung/Praxis, über bereits tätige zwei Nephrologen hinaus
  • Ärzte mit der Schwerpunktbezeichnung bzw. mit der Zusatz-Weiterbildung „Kinder-Nephrologie“
  • Ärzte mit Berechtigung zum Führen der Gebietsbezeichnung Kinderheilkunde, wenn weitere Voraussetzungen nach § 4 Abs. 2 der Qualitätssicherungsvereinbarung zu den Blutreinigungsverfahren erfüllt sind
     

Apparative und organisatorische Voraussetzungen

  • Bestätigung, dass alle in §§ 5 und 6 der Qualitätssicherungsvereinbarung zu den Blutreinigungsverfahren genannten Anforderungen erfüllt sind

Dokumentationsvorgaben

  • Dokumentation gemäß der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL), Verfahren 4, Anlage II Buchstabe a
  • Dokumentation - Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen (QS NET)

Grundsätzliche Einschränkungen

Keine rückwirkende Genehmigung möglich.

Besondere Informationen

  • Die Genehmigung eines Dialyse-Versorgungsauftrages setzt in der Regel die Gewährleistung einer kontinuierlichen wirtschaftlichen Versorgungsstruktur für die Dialysepraxis voraus (§ 6 der Anlage 9.1 BMV-Ä).
  • Ärzte, welche nicht berechtigt sind die Schwerpunktbezeichnung Nephrologie oder die Zusatzbezeichnung Kinder-Nephrologie zu führen haben in der Regel ein Kolloquium zu absolvieren.
  • Sollten Sie Fragen bezüglich der Antragstellung haben, wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Mitarbeiter der Abteilung Sicherstellung.
  • Bei Fragen betreffend der Durchführung des Kolloquiums und Dokumentationsverpflichtung wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Abteilung Qualitätssicherung.
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Dialyse