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Antragsformulare


Für die Beantragung des DMP benötigt Ihre Bezirksgeschäfts-
stelle den Antrag zur Teilnahme.

Ihre Ansprechpartner

Krebsregister Sachsen


Bitte beachten Sie den folgenden Link für Meldungen an das Klinische Krebsregister Sachsen:

www.krebsregister-sachsen.de 

Diabetesvereinbarung Sachsen

Abrechnungsfähige Leistungen

gemäß gültigen Abrechnungshinweisen der KV Sachsen

Antragsberechtigung

 

Ärzte und Fachärzte mit der Qualifikation:

 

  • Diabetologe DDG
  • FA für Innere Medizin mit Schwerpunkt Endokrinologie ODER
  • FA für Innere Medizin mit Schwerpunkt Endokrinologie und Diabetologie ODER
  • FA für Innere und Allgemeinmedizin mit der Zusatzbezeichnung „Diabetologie“ SOWIE
  • FA für Innere Medizin mit Zusatzbezeichnung „Diabetologie
  • FA für Allgemeinmedizin mit Zusatzbezeichnung „Diabetologie
  • FA für Kinder- und Jugendmedizin mit SP Kinder-Endokrinologie  und –diabetologie SOWIE
  • Ärzte, die am 31.12.2007 die Genehmigung zum Führen einer Schwerpunktpraxis Diabetes in Sachsen hatten

Einrichtungen sind von einem entsprechend diabetologisch qualifizierten Arzt zu leiten.

Anforderungen

Fachliche Anforderungen

  • regelmäßige diabetes-spezifische Fortbildung, z.B. durch die DDG oder die Sächsischen Gesellschaft für Stoffwechselkrankheiten und Endokrinopathien

Personelle Voraussetzungen:

  • mindestens eine/n Diabetesassitenten/in DDG ODER
  • mindestens eine/n Diabetesberater/in in Festanstellung

Räumliche und apparative Voraussetzungen

  • Blutdruckmessung nach nationalen und internationalen Qualitätsstandards
  • Qualitätskontrollierte Methode zur Blutzuckerbestimmung mit verfügbarer Labormethode zur nass-chemischen Blutglukosebestimmung
  • EKG
  • Möglichkeit zur Basisdiagnostik der Polyneuropathie (u.a. Stimmgabel, Reflexhammer, Monofilament)
  • Schulungsraum

Dokumentationsvorgaben

Dokumentation im Diabetes-Pass oder Mutter-Pass

Strukturqualität für die Durchführung von Schulungen

Notwendige Ausstattung

  • Ein separater Schulungsraum muss Einzel- und Gruppenschulungen ermöglichen
  • Curricula und Medien der angebotenen Schulung müssen vorhanden sein

Qualifikation des Leistungserbringers

  • Der Leistungserbringer hat die erfolgreiche Teilnahme an einer Fortbildung, die ihn zur Durchführung der angebotenen Schulungen qualifiziert, gegenüber der KV Sachsen nachzuweisen

Qualifikation des nichtärztlichen Personals

  • Das nichtärztliche Personal hat die erfolgreiche Teilnahme an einer Fortbildung, die es zur Durchführung der angebotenen Schulungen qualifiziert, nachzuweisen
  • mindestens ein/e Diabetesberater/in DDG in einer Festanstellung und Vollzeit bzw. entsprechende Teilzeitstellen

Schulungsprogramme

  • Strukturiertes Hypertonie Therapie- und Schulungsprogramm für Patienten mit Hypertonie 
  • Behandlungs- und Schulungsprogramm für Diabetiker ohne Insulin (MEDIAS 2)
  • Behandlungs- und Schulungsprogramm für Diabetiker mit Insulin (Behandlungs- und Schulungsprogramm für Typ 2-Diabetiker, die Insulin spritzen; MEDIAS 2)

Der Schulungsnachweis ist für die Vergütung mit der Abrechnung der KVS zur übermitteln.

Grundsätzliche Einschränkungen

Vereinbarung gilt nicht für Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1 und Diabetes mellitus Typ 2

Schlagworte:

Diabetes-Vereinbarung Sachsen

Diabetologische Schwerpunktpraxen