Diabetesvereinbarung Sachsen
Abrechnungsfähige Leistungen
gemäß gültigen Abrechnungshinweisen der KV Sachsen
Antragsberechtigung
Ärzte und Fachärzte mit der Qualifikation:
- Diabetologe DDG
- FA für Innere Medizin mit Schwerpunkt Endokrinologie ODER
- FA für Innere Medizin mit Schwerpunkt Endokrinologie und Diabetologie ODER
- FA für Innere und Allgemeinmedizin mit der Zusatzbezeichnung „Diabetologie“ SOWIE
- FA für Innere Medizin mit Zusatzbezeichnung „Diabetologie
- FA für Allgemeinmedizin mit Zusatzbezeichnung „Diabetologie
- FA für Kinder- und Jugendmedizin mit SP Kinder-Endokrinologie und –diabetologie SOWIE
- Ärzte, die am 31.12.2007 die Genehmigung zum Führen einer Schwerpunktpraxis Diabetes in Sachsen hatten
Einrichtungen sind von einem entsprechend diabetologisch qualifizierten Arzt zu leiten.
Anforderungen
Fachliche Anforderungen
- regelmäßige diabetes-spezifische Fortbildung, z.B. durch die DDG oder die Sächsischen Gesellschaft für Stoffwechselkrankheiten und Endokrinopathien
Personelle Voraussetzungen:
- mindestens eine/n Diabetesassitenten/in DDG ODER
- mindestens eine/n Diabetesberater/in in Festanstellung
Räumliche und apparative Voraussetzungen
- Blutdruckmessung nach nationalen und internationalen Qualitätsstandards
- Qualitätskontrollierte Methode zur Blutzuckerbestimmung mit verfügbarer Labormethode zur nass-chemischen Blutglukosebestimmung
- EKG
- Möglichkeit zur Basisdiagnostik der Polyneuropathie (u.a. Stimmgabel, Reflexhammer, Monofilament)
- Schulungsraum
Dokumentationsvorgaben
Dokumentation im Diabetes-Pass oder Mutter-Pass
Strukturqualität für die Durchführung von Schulungen
Notwendige Ausstattung
- Ein separater Schulungsraum muss Einzel- und Gruppenschulungen ermöglichen
- Curricula und Medien der angebotenen Schulung müssen vorhanden sein
Qualifikation des Leistungserbringers
- Der Leistungserbringer hat die erfolgreiche Teilnahme an einer Fortbildung, die ihn zur Durchführung der angebotenen Schulungen qualifiziert, gegenüber der KV Sachsen nachzuweisen
Qualifikation des nichtärztlichen Personals
- Das nichtärztliche Personal hat die erfolgreiche Teilnahme an einer Fortbildung, die es zur Durchführung der angebotenen Schulungen qualifiziert, nachzuweisen
- mindestens ein/e Diabetesberater/in DDG in einer Festanstellung und Vollzeit bzw. entsprechende Teilzeitstellen
Schulungsprogramme
- Strukturiertes Hypertonie Therapie- und Schulungsprogramm für Patienten mit Hypertonie
- Behandlungs- und Schulungsprogramm für Diabetiker ohne Insulin (MEDIAS 2)
- Behandlungs- und Schulungsprogramm für Diabetiker mit Insulin (Behandlungs- und Schulungsprogramm für Typ 2-Diabetiker, die Insulin spritzen; MEDIAS 2)
Der Schulungsnachweis ist für die Vergütung mit der Abrechnung der KVS zur übermitteln.
Grundsätzliche Einschränkungen
Vereinbarung gilt nicht für Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1 und Diabetes mellitus Typ 2