Diabetesbehandlung
Kontinuierliche interstitielle Glukosemessung mit Real-Time-Meßgeräten (rtCGM) zur Therapiesteuerung bei insulinpflichtigem Diabetes mellitus
Rechtsgrundlage
Richtlinie des G-BA zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung (Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung) in der Fassung vom 1. April 2016
Abrechnungsfähige Leistungen
03355, 04590, 13360
Antragsberechtigt
- Facharzt für Innere Medizin
- Facharzt für Allgemeinmedizin
- Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Fachliche Anforderungen
- Qualifikation „Diabetologe Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG)“ -> bitte Antrag (siehe rechter Rand) einreichen
- Zusatzweiterbildung „Diabetologie“ oder „Kinderendokrinologie und -diabetologie“
Grundsätzliche Einschränkungen
Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung ist erst nach Erteilung der Genehmigung rechtens. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.