Zuschlag zur Bronchoskopie
Abrechnungsfähige Leistungen
09316 oder 13663
Antragsberechtigt:
- FÄ für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
- FÄ für Innere Medizin mit der Schwerpunktbezeichnung „Pneumologie“ und Lungenärzte
- FÄ für Chirurgie, Kinderchirurgie oder für plastische und ästhetische Chirurgie
Anforderungen
räumliche und apparative Voraussetzungen
Erklärung über die Vorhaltung der Möglichkeit zur Röntgendiagnostik ist abzugeben.
Grundsätzliche Einschränkungen
Keine rückwirkende Genehmigung möglich.
Besondere Informationen
Nur der Zuschlag zur Bronchoskopie, nicht aber die Durchführung der Bronchoskopie selbst unterliegt dem Genehmigungsvorbehalt.