Zuschlag zur Bronchoskopie
Abrechnungsfähige Leistungen
09316 oder 13663
Antragsberechtigt:
- FÄ für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
- FÄ für Innere Medizin mit der Schwerpunktbezeichnung „Pneumologie“ und Lungenärzte
- FÄ für Chirurgie, Kinderchirurgie oder für plastische und ästhetische Chirurgie
Anforderungen
Räumliche/organisatorische Voraussetzungen
Vorhaltung der Möglichkeit zur Röntgendiagnostik
Grundsätzliche Einschränkungen
Keine rückwirkende Genehmigung möglich.
Besondere Informationen
Nur der Zuschlag zur Bronchoskopie, nicht aber die Durchführung der Bronchoskopie selbst unterliegt dem Genehmigungsvorbehalt.