Botoxbehandlung bei Blasenfunktionsstörungen
Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM
Abschnitt 8.3 EBM (Gynäkologie)
- 08312 Transurethrale Therapie mit Botuliniumtoxin als Zuschlag zu der GOP 08311
- 08313 Beobachtung eines Patienten im Anschluss an eine transurethrale Therapie mit Botuliniumtoxin als Zuschlag zu der GOP 08312
- 40161 Sachkostenpauschale bei transurethraler Therapie mit Botuliniumtoxin für die eingesetzte(n) zystoskopische(n) Injektionsnadel(n), -kanüle(n) oder -katheter
Abschnitt 26.3 EBM (Urologie)
- 26316 Transurethrale Therapie mit Botuliniumtoxin als Zuschlag zu den GOP 26310 und 26311
- 26317 Beobachtung eines Patienten im Anschluss an eine transurethrale Therapie mit Botuliniumtoxin als Zuschlag zu der GOP 26316
- 40161 Sachkostenpauschale bei transurethraler Therapie mit Botuliniumtoxin für die eingesetzte(n) zystoskopische(n) Injektionsnadel(n), -kanüle(n) oder -katheter
Anforderungen
Fachliche Anforderungen
- Nachweis der jährlichen Teilnahme an Fortbildungen zur Therapie von Blasenfunktionsstörungen im Umfang von insgesamt mindestens acht CME-Punkten. Die Fortbildungen müssen von einer Landesärztekammer anerkannt sein.
- Die Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von ambulanten Operationen - Endoskopien - muss von der KV Sachsen gemäß der QS- Vereinbarung ambulantes Operieren vorliegen.
Räumliche und apparative Voraussetzungen
- Nachweis der organisatorischen, baulichen, apparatetechnischen und hygienischen Anforderungen sowie sonstiger Maßnahmen nach QS-Vereinbarung ambulantes Operieren.
Dokumentationsvorgaben
- nach QS-Vereinbarung ambulantes Operieren
Besondere Informationen
- keine rückwirkende Genehmigung möglich