Beratungen nach GenDG zu nicht-invasiven Pränataltests

Rechtsgrundlage


Kapitel 1.7.4 EBM

Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM
  • 01788 – Beratung nach GenDG zum nicht-invasiven Pränataltest Rhesus D (NIPT-RhD) gemäß Abschnitt C und Anlage 7 der Mutterschafts-Richtlinien
  • 01789 –  Beratung nach GenDG zum nicht-invasiven Pränataltest zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 gemäß Abschnitt B und Anlage 8 der Mutterschafts-Richtlinien

  • 01790 –  Beratung nach GenDG bei Vorliegen eines positiven nicht-invasiven Pränataltests zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 gemäß Abschnitt B und Anlage 8 der Mutterschafts-Richtlinien

Antragsberechtigt
  • Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Fachärzte für Humangenetik und Fachärzte mit Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik müssen keinen gesonderten Antrag stellen.

Anforderungen

fachliche Anforderungen

  • Nachweis über den Erwerb der Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung  gemäß Gendiagnostikgesetz und Richtlinie der Gendiagnostikkommission

    Zertifikat im Zeitraum von 2011-2016 anhand einer Wissenskontrolle erworben

    ODER

    Zertifikat nach 2016 anhand einer Wissenskontrolle mit Nachweis von mindestens 5 Berufsjahren nach Anerkennung zum Facharzt erworben

    ODER

    Zertifikat anhand eines 72-Stunden-Kurses erworben
Grundsätzliche Einschränkungen


Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistungen ist erst nach Erteilung der Genehmigung rechtens.

Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.

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