Beratungen nach GenDG zu nicht-invasiven Pränataltests
Rechtsgrundlage
Kapitel 1.7.4 EBM
Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM
- 01788 – Beratung nach GenDG zum nicht-invasiven Pränataltest Rhesus D (NIPT-RhD) gemäß Abschnitt C und Anlage 7 der Mutterschafts-Richtlinien
01789 – Beratung nach GenDG zum nicht-invasiven Pränataltest zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 gemäß Abschnitt B und Anlage 8 der Mutterschafts-Richtlinien
01790 – Beratung nach GenDG bei Vorliegen eines positiven nicht-invasiven Pränataltests zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 gemäß Abschnitt B und Anlage 8 der Mutterschafts-Richtlinien
Antragsberechtigt
- Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Fachärzte für Humangenetik und Fachärzte mit Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik müssen keinen gesonderten Antrag stellen.
Anforderungen
fachliche Anforderungen
- Nachweis über den Erwerb der Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung gemäß Gendiagnostikgesetz und Richtlinie der Gendiagnostikkommission
Zertifikat im Zeitraum von 2011-2016 anhand einer Wissenskontrolle erworben
ODER
Zertifikat nach 2016 anhand einer Wissenskontrolle mit Nachweis von mindestens 5 Berufsjahren nach Anerkennung zum Facharzt erworben
ODER
Zertifikat anhand eines 72-Stunden-Kurses erworben
Grundsätzliche Einschränkungen
Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistungen ist erst nach Erteilung der Genehmigung rechtens.
Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.