Audiometrie
Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM
- Orientierende audiometrische Untersuchungen nach vorausgegangener, dokumentierter, auffälliger Hörprüfung für Hausärzte (GOP 03335) und für Kinderärzte (GOP 04335)
- Tonschwellenaudiometrische Untersuchungen für HNO-Ärzte (GOP 09320, 09335, 09336) und für Fachärzte f. Phoniatrie/Pädaudiologie (GOP 20320, 20335, 20336)
Antragsberechtigt:
Niedergelassene und ermächtigte Ärzte für Allgemeinmedizin, Innere und Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendmedizin, HNO-Heilkunde, Phonioatrie/Pädaudiologie
Anforderungen
Fachliche Anforderungen:
Facharzt einer der genannten Fachrichtungen
Räumliche und apparative Voraussetzungen:
- Nachweis eines von der PTB oder nach EU-Richtlinie 93/42/EWG zugelassenen Audiometers durch eigene Angaben des Antragstellers und Bestätigung der Hersteller/Lieferfirma
- jährlicher Nachweis der messtechnischen Kontrolle nach § 14 MPBetreibV durch einen autorisierten Wartungsdienst.
Grundsätzliche Einschränkungen
Keine rückwirkende Genehmigung möglich.