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Arthroskopie

Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM

31141, 31142, 31143, 31144, 31145, 31146, 31147, 31148 EBM

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind niedergelassene und ermächtigte Fachärzte für Chirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie

Anforderungen

Fachliche Anforderungen

  • Weiterbildung "Spezielle Orthopädische Chirurgie" im Gebiet Orthopädie ODER
  • Schwerpunktbezeichnung Unfallchirurgie (für die ausschließliche Behandlung posttraumatischer Krankheitszustände) ODER
  • Berechtigung zum Führen der Gebietsbezeichnung "Chirurgie" oder "Orthopädie" oder "Orthopädie und Unfallchirurgie" UND
  • insgesamt mindestens 180 selbständig durchgeführte arthroskopische Operationen unter Anleitung eines zur Weiterbildung nach dem Weiterbildungsrecht befugten Arztes und Nachweis gem. § 7 Abs. 2 der Vereinbarung, davon mind. jeweils 30 nach a) bis c) oder d) und e)
  • Vorlage von Zeugnissen und Bescheinigungen

Räumliche und apparative Voraussetzungen

Gem. § 5 Abs. 1 und 2 der Qualitätssicherungsvereinbarung

Dokumentationsvorgaben

Anforderungen gem. Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie

Grundsätzliche Einschränkungen

Keine rückwirkende Genehmigung möglich.

Besondere Informationen

Antragsverfahren:

  • Antragsprüfung durch ärztliche QS-Kommission
  • ggf. Kolloquium, wenn die prüfende QS-Kommission es für erforderlich hält

Stichprobenprüfung im Rahmen der Qualitätssicherung:

  • ab 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 umfasst die jährliche Stichprobe 2% der Ärzte mit Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von arthroskopischen Operationen, ab 01.01.2021 werden wieder 4% geprüft.
  • Geprüft werden außerdem alle Ärzte, die ab 1. Januar 2020 erstmals eine Genehmigung
  • bei ihrer KV für die Arthroskopie von Knie- und Schultergelenken beantragt haben.
  • Prüfungsgegenstand sind die schriftlichen und bildlichen Dokumentationen von Arthroskopien am Knie- und Schultergelenk

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Schlagworte:

Arthroskopie