Arthroskopie
Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM
31141, 31142, 31143, 31144, 31145, 31146, 31147, 31148 EBM
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind niedergelassene und ermächtigte Fachärzte für Chirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie
Anforderungen
Fachliche Anforderungen
- Weiterbildung "Spezielle Orthopädische Chirurgie" im Gebiet Orthopädie ODER
- Schwerpunktbezeichnung Unfallchirurgie (für die ausschließliche Behandlung posttraumatischer Krankheitszustände) ODER
- Berechtigung zum Führen der Gebietsbezeichnung "Chirurgie" oder "Orthopädie" oder "Orthopädie und Unfallchirurgie" UND
- insgesamt mindestens 180 selbständig durchgeführte arthroskopische Operationen unter Anleitung eines zur Weiterbildung nach dem Weiterbildungsrecht befugten Arztes und Nachweis gem. § 7 Abs. 2 der Vereinbarung, davon mind. jeweils 30 nach a) bis c) oder d) und e)
- Vorlage von Zeugnissen und Bescheinigungen
Räumliche und apparative Voraussetzungen
Gem. § 5 Abs. 1 und 2 der Qualitätssicherungsvereinbarung
Dokumentationsvorgaben
Anforderungen gem. Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie
Grundsätzliche Einschränkungen
Keine rückwirkende Genehmigung möglich.
Besondere Informationen
Antragsverfahren:
- Antragsprüfung durch ärztliche QS-Kommission
- ggf. Kolloquium, wenn die prüfende QS-Kommission es für erforderlich hält
Stichprobenprüfung im Rahmen der Qualitätssicherung:
- ab 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 umfasst die jährliche Stichprobe 2% der Ärzte mit Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von arthroskopischen Operationen, ab 01.01.2021 werden wieder 4% geprüft.
- Geprüft werden außerdem alle Ärzte, die ab 1. Januar 2020 erstmals eine Genehmigung
- bei ihrer KV für die Arthroskopie von Knie- und Schultergelenken beantragt haben.
- Prüfungsgegenstand sind die schriftlichen und bildlichen Dokumentationen von Arthroskopien am Knie- und Schultergelenk