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Krebsregister Sachsen


Bitte beachten Sie den folgenden Link für Meldungen an das Klinische Krebsregister Sachsen:

www.krebsregister-sachsen.de 

Herzschrittmacher-Kontrolle

Rechtsgrundlage

  • Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers
  • Verfahrensordnung zur Umsetzung von Qualitätssicherungsrichtlinien und -vereinbarungen im QS-Leistungsbereich der Herzschrittmacher-Kontrolle

Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM

GOP 13552, 04418 (Kinderkardiologen)

Antragsberechtigung

  • FÄ für Innere Medizin mit der Schwerpunktbezeichnung „Kardiologie“
  • FÄ für Kinder- und Jugendmedizin mit der Schwerpunktbezeichnung „Kinderkardiologie“
  • FÄ für Innere Medizin ohne Schwerpunktbezeichnung im Rahmen der fachärztlichen Versorgung
  • FÄ für Allgemeinmedizin, praktische Ärzte oder Ärzte ohne Gebietsbezeichnung, die im Wesentlichen internistische Leistungen im Rahmen der fachärztlichen Versorgung erbringen