Akupunktur
Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM
30790 und 30791 EBM
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind niedergelassene und ermächtigte Ärzte, sofern sie nach der Präambel zu Kapitel 30.7 Nr. 7 EBM zum Kreis der Antragsberechtigten gehören.
Hierzu gehören:
- FÄ für Allgemeinmedizin
- praktische Ärzte und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung
- FÄ für Kinder- und Jugendmedizin
- FÄ für Kinderchirurgie
- FÄ für Innere Medizin
- FÄ für Chirurgie
- FÄ für Orthopädie bzw. FÄ für Orthopädie und Unfallchirurgie
- FÄ für Neurologie
- FÄ für Nervenheilkunde sowie FÄ für Neurologie und Psychiatrie
- FÄ für Neurochirurgie
- FÄ für Anästhesiologie
- FÄ für Physikalische und Rehabilitative Medizin
Anforderungen
Fachliche Anforderungen
- Zusatzbezeichnung „Akupunktur“, ausgestellt durch Sächsische Landesärztekammer UND
- Nachweis von Kenntnissen in der psychosomatischen Grundversorgung gemäß den Vorgaben des Curriculums Psychosomatische Grundversorgung der Bundesärztekammer (80 Stunden-Curriculum) ODER
- Nachweis der Besonderen Genehmigung der KV Sachsen „Psychosomatische Grundversorgung“ UND
- Nachweis eines von der Ärztekammer anerkannten interdisziplinären Kurses über Schmerztherapie von 80 Stunden Dauer ODER
- Zusatzbezeichnung „Spezielle Schmerztherapie“ der Ärztekammer ODER
- Nachweis der Besonderen Genehmigung zur Teilnahme an der „QS-Vereinbarung Schmerztherapie“ gemäß § 135 (2) SGB V ODER
- Nachweis der Zusatzbezeichnung „Chirotherapie“ bzw. Zusatzbezeichnung „Manuelle Medizin“ ODER
- Vorlage des B-Diploms einer anerkannten Ausbildungseinrichtung für Akupunktur
Räumliche und apparative Voraussetzungen
- Separate, abgeschlossene Räume mit Liegeplätzen (abtrennbar)
- Sterile Einmalnadeln
Dokumentationsvorgaben
- Die vorgeschriebene Dokumentation einer Akupunkturbehandlung bezieht sich auf den Therapieplan sowie auf die standardisierte, fallbezogene Eingangs- und Verlaufserhebung und auf die Begründung von Ausnahmefällen nach § 5 Abs. 3 oder 4 der QS-Vereinbarung Akupunktur.
- In dem Zusammenhang bitten wir Sie die einheitlichen Dokumentationsvorlagen zu nutzen. Diese stehen Ihnen oben rechts unter dem Punkt „Ärztliche Dokumentation“ zur Verfügung. Zusätzlich finden Sie dort ein Dokument mit Hinweisen zum richtigen Ausfüllen der Vorlagen.
- Im Rahmen der jährlichen Stichprobenprüfungen werden die Dokumentationen durch die zuständige Kommission der KV Sachsen auf Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit geprüft.
Grundsätzliche Einschränkungen
Genehmigungspflichtige Leistung
Besondere Informationen
- Regelmäßige Teilnahme (mind. 4 mal) an Fallkonferenzen bzw. Qualitätszirkeln zum Thema „Chronische Schmerzen“; Teilnahme ist jährlich nachzuweisen
- Akupunktur nur einmal im Krankheitsfall je zugelassener Indikation abrechenbar:
- chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule
- chronische Schmerzen mind. eines Kniegelenks durch Gonarthrose