AKI-Außerklinische Intensivpflege
Antragsberechtigung
zur Potentialerhebung
- Fachärztinnen und Fachärzte mit der Zusatzbezeichnung Intensivmedizin oder Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin und Pneumologie
→ ohne weitere Nachweise - alle weiteren Fachärztinnen und Fachärzte
→ mit Nachweisen siehe fachliche Anforderungen
zur Verordnung von Außerklinischer Intensivpflege
- Hausärztinnen und Hausärzte
Hinweis: Eine Antragstellung ist nicht erforderlich für Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin und Pneumologie, Anästhesiologie, Neurologie, Kinder- und Jugendmedizin und mit der Zusatzbezeichnung Intensivmedizin.
Fachliche Anforderungen
zur Potentialerhebung
- Fachärztinnen und Fachärzte für Anästhesiologie mit mindestens 6-monatiger einschlägiger Tätigkeit in der prolongierten Beatmungsentwöhnung auf einer auf die Beatmungsentwöhnung von langzeitbeatmeten Versicherten spezialisierten Beatmungsentwöhnungs-Einheit
- Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin, Chirurgie, Neurochirurgie, Neurologie oder Kinder- und Jugendmedizin mit mindestens 12-monatiger einschlägiger Tätigkeit in der prolongierten Beatmungsentwöhnung auf einer auf die Beatmungsentwöhnung von langzeitbeatmeten Versicherten spezialisierten Beatmungsentwöhnungs-Einheit
- weitere Fachärztinnen und Fachärzte mit mindestens 18-monatiger einschlägiger Tätigkeit in der prolongierten Beatmungsentwöhnung auf einer auf die Beatmungsentwöhnung von langzeitbeatmeten Versicherten spezialisierten Beatmungsentwöhnungs-Einheit
- für die Erhebung des Potenzials zur Entfernung der Trachealkanüle bei nicht beatmeten Versicherten auch Fachärztinnen und Fachärzte mit mindestens 18-monatiger einschlägiger Tätigkeit in einer stationären Einheit der Neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation
zur Verordnung von Außerklinischer Intensivpflege
Erklärung zum Vorliegen theoretischer und praktischer Kompetenzen im Umgang mit Beatmung (nicht-invasiv, invasiv), Tracheostoma, Trachealkanülenmanagement, speziellem Sekretmanagement, zu speziellen Aspekten der Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln, Notfallsituationen und Dysphagie, um bei einem unerwarteten Krankheitsverlauf von beatmungspflichtigen oder trachealkanülierten Patienten entsprechend reagieren und die Patienten unter anderem zu pflegerischen und therapeutischen Maßnahmen beraten zu können bzw. Erklärung sich die erforderlichen Kompetenzen innerhalb von 6 Monaten anzueignen.
Apparativ-technische Anforderungen
keine
OrganisatorischeAnforderungen
keine
Dokumentationsvorgaben
- Formular 62A – Ergebnis der Erhebung des Beatmungsentwöhnungs- bzw. Dekanülierungspotenzials
- Formular 62B – Verordnung außerklinischer Intensivpflege
- Formular 62C - Behandlungsplan
Grundsätzliche Einschränkungen
Es ist keine rückwirkende Genehmigung möglich.
Besondere Informationen
Gegebenenfalls erfolgt eine Antragsprüfung durch die ärztliche QS-Kommission.