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Genehmigungspflichtige Leistungen

Die Durchführung und Abrechnung bestimmter ärztlicher Leistungen in der ambulanten Versorgung durch Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten ist an spezifische Anforderungen zur fachlichen Qualifikation, apparativen Praxisausstattung oder an Mindestmengen der Leistungserbringung geknüpft.

Die Prüfung der Voraussetzungen zur Leistungserbringung und ggf. der Auflagen nach Vorliegen einer Besonderen Genehmigung obliegt der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen. Dazu prüft die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, ggf. mit Hilfe einer ärztlichen oder psychotherapeutischen Kommission, die Genehmigungsanträge und führt Qualitätssicherungskontrollen, wie beispielsweise Stichprobenprüfungen von Dokumentationen oder Konstanzprüfungen von Bilddokumentationen, durch.

Informationen über die Anforderungen für die jeweilige Genehmigung und die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen sowie die Antragsformulare erhalten Sie in den Bezirksgeschäftsstellen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen oder unter den nachfolgend aufgeführten Themenbereichen:

Themenübergreifende Informationen zur spezifischen Fortbildungsverpflichtung