Serviceangebote im Bereich Verordnungen und Prüfwesen
Die KV Sachsen hält für ihre Mitglieder im Themenkreis „Verordnungen und Prüfwesen“ verschiedene Serviceangebote vor:
Niederlassungsberatung
Jedes neue Mitglied wird zu Beginn seiner vertragsärztlichen Tätigkeit von den Mitarbeitern/innen der zuständigen Bezirksgeschäftsstelle zum Verordnungsverhalten hinsichtlich Arznei- und Verbandmittel, Sprechstundenbedarf, Heilmittel, Hilfsmittel, Krankentransport u.a. beraten.
Arztberatung im Bedarfsfall (Auffälligkeiten, Anfrage des Mitgliedes)
Die verordnenden Ärzte und Psychotherapeuten erhalten von verschiedener Seite statistische Informationen zu ihrem Verordnungsverhalten bei Arznei- und Verbandmitteln sowie bei Heilmitteln (z. B. Arzneimittelfrühinformation, Heilmittel-Informations-System). Ergeben sich hierbei Auffälligkeiten, werden die jeweiligen Ärzte/Psychotherapeuten durch die KV Sachsen - teilweise gemeinsam mit einzelnen Krankenkassen - entsprechend beraten, ohne dass damit ein Verfahren der Wirtschaftlichkeitsprüfung verbunden ist.
Selbstverständlich können sich die Mitglieder bei Fragen zu bestimmten Verordnungen jederzeit bei ihrer Bezirksgeschäftsstelle beraten lassen.
Beratung/Begleitung im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung
Ist ein Mitglied in eine Wirtschaftlichkeitsprüfung einbezogen worden, besteht die Möglichkeit, sich bei Bedarf an die zuständige Bezirksgeschäftsstelle zu wenden und um Unterstützung zu bitten.
Da die KV Sachsen von der Prüfungsstelle eine entsprechende Information über eröffnete Verfahren erhält, wird sie sich in gewichtigen Fällen unverzüglich selbst bei dem betroffenen Mitglied melden und ihm entsprechende Unterstützung anbieten; insbesondere bei der Geltendmachung seiner Rechte (Akteneinsicht, substantiierte Anmeldung von Praxisbesonderheiten).