Besondere Versorgungsformen
Mit den Regelungen der letzten Gesundheitsreformen sollen starre Versorgungsstrukturen und die Abschottung der unterschiedlichen Leistungsbereiche durchbrochen und durch eine Vielzahl von Versorgungsmodellen ersetzt werden. Zu diesen neuen Versorgungsmodellen zählen beispielsweise:
- die strukturierten Behandlungsprogramme - Disease Managemant Programme – DMP gem. § 137f SGB V
- Medizinische Versorgungszentren- MVZ gem. § 95 SGB V
- Hausarztmodelle - gem. § 73b SGB V
- die ambulante spezialfachärztliche Versorgung gem. § 116b SGB V
- die besondere Versorgung gem. §§ 140a ff. SGB V