Telemonitoring bei Herzinsuffizienz: Datenerhebung zur Jahresstatistik
Ab dem 1. Januar 2023 müssen Telemedizinische Zentren Daten für die Jahresstatistik erheben.
Mit der zum 1. April 2022 in Kraft getretenen Qualitätssicherungsvereinbarung „Telemonitoring bei Herzinsuffizienz“ soll die Versorgung von Patienten mit einer fortgeschrittenen Herzinsuffizienz verbessert werden. Um eine lückenlose Betreuung zu ermöglichen, arbeiten primär behandelnde Ärzte mit Kardiologen eines Telemedizinischen Zentrums (TMZ) eng zusammen.
Für das TMZ besteht eine ärztliche Dokumentationspflicht. Mit Beginn des Jahres 2023 ist dafür erstmals eine Jahresstatistik zu erstellen und bis zum 30. April 2024 in elektronischer Form an die KV Sachsen zu übermitteln. Nach Auswertung aller Daten durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung wird jedem TMZ eine Information zur Verfügung gestellt, aus der es die eigenen Angaben im Vergleich zu den Angaben aller anderen TMZ ersehen kann.
Für eine korrekte Datenübermittlung ist es notwendig, dass die TMZ die erforderlichen Daten ab Januar so erfassen, dass sie die Basis für die Jahresstatistik bilden können. Verschiedene Anbieter stellen bereits geeignete Softwarelösungen zur Erfassung der Jahresstatistik zur Verfügung beziehungsweise wollen diese in Kürze anbieten.
Mit der Jahresstatistik werden, getrennt für das Telemonitoring mit Implantaten und mit externen Geräten sowie getrennt für das intensivierte und das normale Telemonitoring, verschiedene Angaben übermittelt. Dazu zählen beispielsweise:
- der Anteil der Tage mit vollständiger Datenübertragung
- aufgrund der automatisierten Analyse generierte Warnmeldungen
- Ergebnisse der Sichtung der Warnmeldungen
- durch das TMZ selbst veranlasste Maßnahmen
- Rückmeldungen an den primär behandelnden Arzt zur Optimierung der Therapie
Alle konkreten Inhalte der bereitzustellenden Statistik können der Qualitätssicherungsvereinbarung zum Telemonitoring bei Herzinsuffizienz entnommen werden. Diese finden Sie auf der Website der KV Sachsen.
Informationen
– Qualitätssicherung / mei –
Kolloquien für Nicht-Internisten entfallen
Nach erfolgreicher Teilnahme am Langzeit-EKG-Kurs der Sächsischen Landesärztekammer ist kein zusätzliches Kolloquium notwendig.
Für die Genehmigungsprüfung zur Auswertung und Befundung von Langzeit-EKG-Untersuchungen ist neben dem Nachweis von 100 kontinuierlich aufgezeichneten Langzeit-EKG-Untersuchungen die Durchführung eines Kolloquiums erforderlich. Lediglich von Fachärzten für Innere Medizin und Fachärzten für Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Kinder-Kardiologie muss kein Kolloquium absolviert werden.
Die Sächsische Landesärztekammer führt in Zusammenarbeit mit dem Kardiologen-Kollegium Mitteldeutschland e. V. seit mehreren Jahren regelmäßig Langzeit-EKG-Kurse durch. Dieser Kurs beinhaltet im Wesentlichen die Auswertung von mindestens 50 Langzeit-EKGs unter Anleitung von erfahrenen Kardiologen in Präsenz, umfassende Fachvorträge sowie die Auswertung von 50 Langzeit-EKG-Beispielen mit Beantwortung von Multiple-Choice-Fragen via Internet. Der Kurs ermöglicht den teilnehmenden Ärzten, nach erfolgreichem Abschluss selbständig Langzeit-EKG-Untersuchungen durchzuführen und auszuwerten.
Der Vorstand der KV Sachsen hat den Beschluss gefasst, bei Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Langzeit-EKG-Kurs der Sächsischen Landesärztekammer auf die Durchführung eines gesonderten Kolloquiums zu verzichten.
Sofern der KV Sachsen kein Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an diesem Langzeit-EKG-Kurs vorliegt und der antragstellende Arzt nicht zu den oben genannten Facharztgruppen gehört, ist durch ihn selbstverständlich weiterhin ein Kolloquium vor der entsprechenden Fachkommission zu absolvieren.
Informationen
www.kvsachsen.de > Mitglieder > Qualität > Genehmigungspflichtige Leistungen > Langzeit-EKG
https://veranstaltungen.slaek.de/
– Qualitätssicherung / mei –