Befreiung vom Bereitschaftsdienst
Neue Ansprechpartnerin für Anträge auf Befreiung vom Bereitschaftsdienst
Zum 1. Januar 2023 wurden die Bereitschaftsdienst-Befreiungskommissionen der Geschäftsstellen Chemnitz, Dresden und Leipzig in eine zentrale Befreiungskommission überführt. Der Kommission gehören vom Vorstand der KV Sachsen berufene Ärzte an, die über Anträge auf Befreiung vom Bereitschaftsdienst aufgrund von Krankheit und damit verbundener eingeschränkter Praxistätigkeit beraten. Hierfür sind aktuelle ärztliche Befunde einzureichen.
Die Bearbeitung von Anträgen auf Befreiung vom Bereitschaftsdienst erfolgt damit einhergehend ab 2023 zentral in der Abteilung Bereitschaftsdienst. Bitte richten Sie Ihre Anträge auf Befreiung vom Bereitschaftsdienst zukünftig an nebenstehenden Kontakt.
Anträge auf Befreiung vom Bereitschaftsdienst |
– Bereitschaftsdienst/vö – |
Brückentage im Bereitschaftsdienst 2023
Im Jahr 2023 wird es wieder Brückentage geben, die bei der Bereitschaftsdienstplanung zu berücksichtigen sind. Sie werden ganztägig durch den organisierten ärztlichen Bereitschaftsdienst abgesichert.
Als Brückentage gelten zwischen gesetzlich geregelten Feiertagen und dem Wochenende gelegene Einzeltage. Diese Regelung gilt auch für Brückentage vor dem 24. und 31. Dezember eines Jahres.
Folgende Tage gelten im Jahr 2023 als Brückentage:
Freitag, 19. Mai 2023
Montag, 2. Oktober 2023
Montag, 30. Oktober 2023
Die Tage vom 27. bis 29. Dezember 2023 sind keine Brückentage nach Bereitschaftsdienstordnung.
– Bereitschaftsdienstabteilung/pfe –