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Vergabe neuer Förderstellen: Förderung ambulanter fachärztlicher Weiterbildung

Die Kassenärztlichen Vereinigungen fördern gemeinsam mit den gesetzlichen Krankenkassen auch in diesem Jahr das Engagement von Vertragsarztpraxen und medizinischen Versorgungszentren in der Weiterbildung.

Bereits seit 2016 werden die ambulanten Weiterbildungsabschnitte der grundversorgenden Facharztdisziplinen bundesweit analog zur Allgemeinmedizin gefördert, seit 1. Januar 2023 mit monatlich 5.400 Euro.

Aufgrund entsprechender vertraglicher Vereinbarung mit den Sächsischen Krankenkassen betrifft dies in Sachsen diejenigen Fachgebiete, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (drohende) Unterversorgung bzw. zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarf in mindestens einer Region in Sachsen festgestellt hat.

Nach bundesweiter Verteilung des Stellenbudgets von insgesamt 2.000 Stellen für die grundversorgenden Fachgebiete nach den Bevölkerungsanteilen auf alle Bundesländer werden Sachsen in diesem Kalenderjahr 97 Förderstellen zugewiesen; abzüglich der bereits laufenden Weiterbildungen stehen ca. 26 Förderstellen zur Verfügung und nun zur Bewerbung. Diese können ab 1. Januar 2023 beantragt werden.

Nach wie vor setzt sich die KV Sachsen dafür ein, dass die Beschränkung auf 2.000 Förderstellen bundesweit entfällt, da die 97 Förderstellen in den letzten Jahren keinesfalls ausgereicht haben.

Folgende Facharztweiterbildungen (Weiterbildungsziele) sind aktuell davon umfasst:

  • Augenheilkunde
  • Kinder- und Jugendmedizin
  • Haut- und Geschlechtskrankheiten
  • Neurologie sowie Psychiatrie und Psychotherapie
  • Hals-Nasen-Ohrenheilkunde sowie Fachärzte für Phoniatrie und Pädaudiologie und Fachärzte für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
  • Urologie

Allgemeine Hinweise

Der Förderungsbetrag ist von der weiterbildenden Praxis in voller Höhe dem jeweiligen Arzt in Weiterbildung zur Verfügung zu stellen. Der Arbeitgeberanteil der Lohnnebenkosten darf nicht aus den Fördermitteln bestritten werden. Eine Förderung kann erfolgen, wenn der Weiterbildungabschnitt für das jeweilige Weiterbildungsziel nach Maßgabe der jeweils geltenden Weiterbildungsordnung der Sächsischen Landesärztekammer benötigt wird und zuvor noch nicht abgeleistet worden ist.

Im Übrigen unterliegt die Förderung in den ausgewählten Fachgebieten der Voraussetzung, dass die beantragende Praxis überwiegend konservativ und nicht spezialisiert tätig ist. Die bestimmungsgemäße Verwendung der Fördermittel ist zudem gegenüber der KV Sachsen nachzuweisen.

Die KV Sachsen fördert auch weiterhin Weiterbildungsabschnitte im ambulanten Bereich anderer Fachgebiete, sofern das Weiterbildungsziel ein zulassungsfähiges Fachgebiet im vertragsärztlichen Bereich ist. Da es sich hierbei um eine ausschließlich durch die KV Sachsen getragene Förderung handelt und demzufolge eine paritätische Finanzierung mit den Krankenkassen nicht gegeben ist, reduziert sich der Förderbetrag um die Hälfte auf 2.700 Euro monatlich.

Überblick zu den aktuellen Förderbeträgen im Zuständigkeitsbereich der KV Sachsen

  • Ärzte in Weiterbildung im Fach Allgemeinmedizin: 5.400 Euro pro Monat
    zusätzliche Förderung:
    • bei Tätigkeit in Gebieten mit drohender Unterversorgung: 250 Euro pro Monat
    • bei Tätigkeit in Gebieten mit festgestellter Unterversorgung: 500 Euro pro Monat
  • Ärzte in Weiterbildung in fachärztlichen Fachgebieten gem. § 3 (8) Bundesvereinbarung: 5.400 Euro pro Monat (Kontingent begrenzt)
  • Ärzte in Weiterbildung in allen anderen zulassungsfähigen Fachgebieten: 2.700 Euro pro Monat

Informationen
www.kvsachsen.de > Mitglieder > Arbeiten als Arzt > Ärzte in Weiterbildung

                    – Sicherstellung / schue –