Terminvermittlung: Erweiterter Bewertungsausschuss beschließt Details
Die Zuschläge für die Terminvermittlung wurden zum 1. Januar 2023 deutlich angehoben. Dies hatte der Bundestag im Oktober im Zusammenhang mit der Abschaffung der Neupatientenregelung beschlossen.
Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben dazu die Details verhandelt, im Erweiterten Bewertungsausschuss wurden Beschlüsse gefasst. Leider lagen diese zum Redaktionsschluss noch nicht vollständig vor. Daher bitten wir Sie, sich vorerst auf den Internetseiten der KBV zu diesem Thema zu informieren.
Informationen
www.kbv.de > Aktuell > Praxisnachrichten > Terminvermittlung: Praxen erhalten höhere Zuschläge – Erweiterter Bewertungsausschuss beschließt Details
– Öffentlichkeitsarbeit / pfl –