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Chancen und Perspektiven für ÄiW: Einladung zur Informationsveranstaltung

Am 4. Februar 2023 findet in den Räumen der Sächsischen Landesärztekammer in Dresden von 10:00 bis 15:00 Uhr die nunmehr 13. Informationsveranstaltung für sächsische Ärzte in Weiterbildung statt.

Die Sächsische Landesärztekammer (SLÄK), die KV Sachsen, die sächsischen Rehabilitationseinrichtungen, die Sächsische Ärzteversorgung (SÄV), die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank) und die Treuhand Hannover GmbH Steuerberatungsgesellschaft laden dazu alle Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung sowie die PJ-ler herzlich ein.

Bewährte Veranstaltung erhält ein aktualisiertes Format

Erstmalig werden Ihnen in diesem Rahmen Chancen im

  • ambulanten Bereich
  • stationären Bereich
  • rehabilitativen Bereich
  • Öffentlichen Gesundheitsdienst

gemeinsam mit den Weiterbildungsverbünden in Sachsen aufgezeigt. Sie erhalten die Möglichkeit, die Verbünde aus Krankenhäusern und Niedergelassenen aus den verschiedenen Regionen zu treffen und dabei nicht nur Ansprechpartner vor Ort kennenzulernen, sondern auch Weiterbildungsassistenten, die sich derzeit dort in Rotation befinden. Hier erfahren Sie konkret, wie die verschiedenen Partner die Weiterbildung organisieren und Sie unterstützen können, welche Rotationen möglich sind und wie Sie am besten die Kompetenzen der neuen WBO erreichen. Vertreter ärztlicher Standesorganisationen sowie die Rehabilitationseinrichtungen in Sachsen stehen Ihnen ebenfalls als Ansprechpartner zur Verfügung.

Außerdem werden kurze Einstiegs-Workshops zu verschiedenen wichtigen Themen angeboten, wie Steuern, Finanzen, Niederlassung, Weiterbildung in Rehabilitationseinrichtungen uvm.

Programm

09:30 UhrEinlass
10:00 bis 11:00 UhrBegrüßung und Einführung (Plenarsaal)
11:00 bis 15:00 UhrBeratung (Foyer)
11:15 bis 14:30 UhrWorkshops (Seminarräume)

 

Workshopthemen

  • Praxistätigkeit und Familienalltag – Wie lassen sich Beruf und Familie vereinbaren? Erfahrungen einer niedergelassenen Hausärztin
  • (R)ente süßsauer – Vorsorge für jeden Geschmack
  • Erfahrungsberichte einer niedergelassenen Ärztin zum Thema Existenzgründung
  • Ihre eigene Praxis – Warum die Niederlassung für Sie vorteilhaft ist
  • Steuern für Anfänger I – Fokus Praxis
  • Steuern für Anfänger II – Fokus Nebentätigkeiten
  • Weiterbildung in der Rehabilitation: die unterschätzte Alternative

Alle Workshops werden drei Mal jeweils für 30 Minuten angeboten und der Vortrag zur Weiterbildung in Sachsen einmal. Die Bewertung für das Sächsische Fortbildungszertifikat erfolgt mit 5 Fortbildungspunkten.

Für die Anmeldung und Ihre Fragen stehen wir Ihnen gerne unter arzt-in-sachsen@slaek.de zur Verfügung.

Informationen und Anmeldung

www.slaek.de und arzt-in-sachsen@slaek.de

                                             – Nach Information der SLÄK –

G-BA verlängert Sonderregelung zur Telefon-AU bis Ende März

Vertragsärzte können Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege auch in den Wintermonaten weiterhin telefonisch krankschreiben. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die bis Ende November befristete Sonderregelung bis 31. März 2023 verlängert.

Die Fallzahlen von Covid-19-Erkrankten in den kommenden Monaten ließen sich laut G-BA im Moment schwer vorhersagen und erschwerend komme hinzu, dass eine Erkältungs- und Grippesaison bevorstehe. Durch die Verlängerung der Sonderregelung haben Vertragsärztinnen und Vertragsärzte weiterhin die Möglichkeit, Patientinnen und Patienten nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu sieben Kalendertage zu bescheinigen. Bei fortdauernder Erkrankung ist telefonisch eine einmalige Verlängerung der AU-Bescheinigung um weitere sieben Kalendertage möglich.

Die Entscheidung, ob es medizinisch vertretbar ist, jemanden telefonisch krankzuschreiben, trifft in jedem Fall die Ärztin oder der Arzt. Dabei ist es empfehlenswert, die Regelung sorgfältig, zurückhaltend und insbesondere bei bereits bekannten Patientinnen und Patienten anzuwenden.

Bescheinigung bei Krankheit des Kindes

Auch die Ausstellung einer „Ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ (Muster 21) soll weiterhin telefonisch möglich sein. Die zwischen KBV und GKV-Spitzenverband hierzu getroffene Vereinbarung soll ebenfalls verlängert werden.

Portoregelung

Das Gleiche gilt für das Porto, das für den Versand der Bescheinigungen an die Patientinnen und Patienten anfällt. Die Abrechnung soll weiterhin über die Gebührenordnungsposition (GOP) 88122 erfolgen.

                                             – Information der KBV –