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Nepper, Schlepper, Bauernfänger: Vorsicht beim „Branchenbuch“-Business-Eintrag

Die Digi Medien GmbH LLC, 2701 Centerville Rd., New Castle County, 19808 Wilmington, Delaware, versendet derzeit per E-Mail wieder einmal Aufforderungen, den Branchenbucheintrag zu prüfen. Doch wer das Formular zurücksendet, löst einen kostenpflichtigen Antrag aus.

Gewerbetreibende und Freiberufler, darunter auch viele Vertragsärzte, erhalten immer wieder die Aufforderung zum Branchenbucheintrag – und sind dieser hoffentlich nicht nachgekommen! Denn es wird sehr viel Geld für eine höchst fragwürdige Leistung verlangt. Nur heißt es jetzt „Business Eintrag“ und benutzt Daten aus der Arztsuche auf der Internetpräsenz der KV Sachsen, mit denen der Auftrag schon vorausgefüllt wurde. Die Offerte nennt sich „Onlineeintrag“ auf www.brancheneintrag.online, kostet 899 Euro pro Jahr – und der Vertrag gilt für zwei Jahre. Er verlängert sich automatisch, wenn man nicht mindestens drei Monate vor Ablauf kündigt.

Mit den bekannten „Gelben Seiten“ hat das nichts zu tun. Die Formblätter werden massenhaft versendet und sollen den Eindruck erwecken, dass es um einen seriösen Branchenbucheintrag geht. Bei flüchtiger Betrachtung sollen nur die Daten „abgeglichen“ werden.

Nach unserem Verständnis erfüllen solche „Angebote“ den Tatbestand des Betrugs und müssten strafbar sein. Sollten die vorhandenen Gesetze dafür nicht ausreichen, müssten diese geändert werden!

                                                                – Vorstand –

Fehlverhalten im Gesundheitswesen

Die KV Sachsen ist verpflichtet, Fällen und Sachverhalten nachzugehen, die auf Unregelmäßigkeiten oder auf rechts- oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit den Aufgaben der KV hindeuten. Dafür gibt es eine eigene organisatorische Einheit innerhalb der KV Sachsen.

Ergeben hausinterne Prüfungen, dass ein Verdacht auf Abrechnungsbetrug besteht, erfolgt nach gesetzlicher Maßgabe eine Abgabe an die Staatsanwaltschaft. In zwei Fällen kam es, aufgrund einer solchen Meldung, kürzlich zu Entscheidungen:

1. Fall

Bereits im Juli 2016 erhielt die zuständige Stelle in Bezug auf einen Leipziger Orthopäden den Hinweis, dass dieser eine Gebührenordnungspositionen (GOP) auffällig häufig ansetzt. Ein weiterer Hinweis, den Arzt betreffend, erreichte die KV Sachsen im August 2017 seitens einer Krankenkasse in Form einer Patientenbeschwerde, worin abgerechnete Leistungen als nicht erbracht reklamiert wurden.

In beiden Fällen war die Abrechnung von GOPen im Zusammenhang mit der Anleitung des Patienten zur Selbstanwendung der transkutanen elektrischen Nervenstimulation (TENS) auffällig. Die KV Sachsen leitete jeweils Prüfungen ein, die schließlich dazu führten, dass sich der Verdacht bezüglich der Abrechnung nicht erbrachter Leistungen erhärtete.

Der Vorstand beantragte aufgrund der Ermittlungsergebnisse die Einleitung eines Disziplinarverfahrens, welches mit einer Geldbuße i. H. v. 50.000 Euro endete. Darüber hinaus stellte die KV Sachsen Ende 2018 Strafanzeige. Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Leipzig in Gestalt eines Strafbefehls wurde der betroffene Arzt zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt.

2. Fall

Im Fall eines Neurologen, der ärztlicher Leiter eines MVZ war, erstattete die KV Sachsen bereits im Jahr 2010 Strafanzeige. Die staatsanwaltlichen Ermittlungen bestätigten den Verdacht der Falschabrechnungen in mehreren hundert Fällen. Das Hauptverfahren wurde 2020 (sic!) eröffnet. Es gab 90 Verhandlungstage und im Zuge dessen zahlreiche Zeugenvernehmungen. U. a. wurde auch der KV-Vorstand, Herr Dr. Heckemann, mehrfach vorgeladen. Der beschuldigte Arzt hatte sich zwischenzeitlich ins Ausland abgesetzt, konnte aber seitens der Behörden aufgespürt und in U-Haft genommen werden.

Im September 2022 wurde der betroffene Arzt schließlich wegen Falschabrechnung von Leistungen zu Lasten des GKV-Systems in mehreren hundert Fällen vom Landgericht zu vier Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Der Arzt praktizierte bereits seit längerem nicht mehr als Vertragsarzt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Da der Verurteilte Rechtsmittel eingelegt hast, wird sich der Zeitraum bis zur endgültigen Entscheidung nochmals – möglicherweise um Jahre – verlängern.

                                                       – Rechtsabteilung / schue –

Weihnachtsgruß