Vertrag „Hallo Baby“ mit den Betriebskrankenkassen
Anpassung der Vertragsziele und Änderung der Anlagen
Die Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung hat dem 6. Nachtrag zum Vertrag nach § 140a SGB V „Hallo Baby“ zugestimmt.
Der § 1 Vertragsziele wird wie folgt neu gefasst:
Dieser Vertrag hat folgende Ziele:
- Sicherung und Verbesserung der Qualität in der Versorgung schwangerer Frauen durch patientenorientierte Kommunikation
- Förderung der Früherkennung von Infektionen in allen drei Phasen der Schwangerschaft
- Senkung der Frühgeburtenrate
- Senkung der Komplikationsrate bei Müttern und Neugeborenen
- Förderung der natürlichen Geburt
- Förderung der fachübergreifenden Zusammenarbeit in der Erwachsenen- und Kinder- und Jugendmedizin, z. B. zur Inanspruchnahme von Früherkennungsuntersuchungen
Die Anlage 1 „Teilnehmende Betriebskrankenkassen“, Anlage 3 „Patienteninformation“ und Anlage 6 „Leistungsbeschreibung und Vergütung“ werden angepasst und ausgetauscht. Die Anlage 8 „Patienteninformation zur Früherkennungsuntersuchung UO“ wird hinzugefügt.
Die Vertragsanpassungen werden mit dem 6. Nachtrag umgesetzt. Dieser tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Informationen
www.kvsachsen.de > Mitglieder > Verträge > Buchstabe „H“
– Vertragspartner und Honorarverteilung/tri –