14. Netzwerktreffen „Ärzte für Sachsen“ am 28. September 2022 in Großschweidnitz
Am 28. September 2022 treffen sich von 16 bis 19 Uhr am Sächsischen Krankenhaus Großschweidnitz die Partner des Netzwerks „Ärzte für Sachsen“. Das Netzwerk unter dem Dach der Sächsischen Landesärztekammer lädt dazu auch alle ein, die das Thema ärztliche Versorgung in Sachsen und Nachwuchsgewinnung für Mediziner beschäftigt.
Neben spannenden Projekten für Medizinstudierende, junge Ärztinnen und Ärzte wird es auch speziell um die Fachgebiete Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und die Bemühungen um den ärztlichen Nachwuchs für diesen wichtigen Bereich gehen.
Alle Details zum Programm und zur Anmeldung finden Sie auf der Internetpräsenz des Netzwerkes „Ärzte für Sachsen“. Frühentschlossene können sich gern schon jetzt bei der Koordinierungsstelle anmelden.
Informationen und Anmeldung
www.aerzte-fuer-sachsen.de
Telefon: 0351 8267-136
E-Mail: info@aerzte-fuer-sachsen.de
– Information des Netzwerkes „Ärzte für Sachsen“ –
Medizinische Sommerakademie im Oberen Vogtland
Vom 5. bis 11. September 2022 findet in verschiedenen Gemeinden im Oberen Vogtland die Sommerakademie für angehende Ärztinnen und Ärzte statt.
An sechs Tagen können die Teilnehmer die unterschiedlichsten Facetten der außeruniversitären Medizin im Vogtland kennenlernen, Fachwissen sammeln, an Visiten teilnehmen und mehr über das Leben im Vogtland erfahren.
Unter Federführung der Stadt Adorf haben die Partner in den Kommunen gemeinsam mit Ärztinnen und Ärzten aus niedergelassenen Praxen und Kliniken ein vielfältiges Programm zusammengestellt. Zwei Akutkliniken, sieben Kurkliniken und rund 50 Humanmediziner sind mit dabei.
Neben den „Arztzeiten“ bleibt auch genügend Zeit für Freizeitaktivitäten und Ausflüge zu den touristischen Hotspots der Region.
Information und Anmeldung
www.adorf-vogtland.de > Soziales > Sommerakademie
– Nach Information des Netzwerkes „Ärzte für Sachsen“ –
7. Sächsische Summerschool Allgemeinmedizin „Hausarztpraxis hautnah“
Am 28. und 29. September 2022 findet im Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden die alljährliche Summerschool für Medizinstudenten statt.
Schon seit 2015 wird durch den Bereich Allgemeinmedizin unter Leitung von Prof. Antje Bergmann die „Summerschool Allgemeinmedizin“ angeboten, die in diesem Jahr unter dem Motto „Hausarztpraxis hautnah“ steht. Dabei soll Studenten Raum für viele Fragen gegeben werden sowie ein Austausch über Möglichkeiten der eigenen Gestaltung einer Hausarztpraxis stattfinden.
Neben dem Erlernen praktischer Fertigkeiten wie der Gelenkuntersuchung und verschiedener Taping-Techniken stehen Vorträge von verschiedenen Experten und frischen Praxisgründern auf dem Programm.
Veranstaltungsort:
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden
Haus 105, Blasewitzer Straße 86
2. Obergeschoss, Raum 364
Information und Anmeldung
allgemeinmedizin@uniklinikum-dresden.de
– Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden–
Serviceheft zu Verordnungen in Psychotherapiepraxen neu aufgelegt
Immer mehr Leistungen können auch in Psychotherapiepraxen verordnet werden – ob Ergotherapie, medizinische Reha oder psychiatrische häusliche Krankenpflege. Die KBV hat jetzt ihre Broschüre „Verordnungen in Psychotherapiepraxen“ neu aufgelegt.
Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten können seit einigen Jahren Soziotherapie, medizinische Reha, Krankenhausbehandlung und Krankenbeförderung verordnen. Hinzu kamen 2021 Ergotherapie und psychiatrische häusliche Krankenpflege (pHKP). Der Behandlungsspielraum hat sich dadurch noch einmal vergrößert. Denn früher durften all diese Leistungen ausschließlich ärztlich veranlasst werden.
Hinweise zur Verordnung
In dem Serviceheft „Verordnungen in Psychotherapiepraxen“ werden die wichtigsten Regeln und Grundlagen der Verordnung vorgestellt. Jeder Leistungsbereich, ob Ergotherapie, pHKP oder Soziotherapie, wird näher vorgestellt: Was gehört dazu? Welche Indikationen müssen vorliegen? Wie ist das Formular auszufüllen?
Auf 20 Seiten sind die wichtigsten Informationen grafisch anschaulich aufbereitet. Zwar gelten generell dieselben Vorgaben wie für Vertragsarztpraxen und es werden beispielsweise die gleichen Formulare zur Verordnung verwendet. Aber es gibt auch Unterschiede, vor allem beim Indikationsspektrum, die in dem Heft erläutert werden.
Serviceheft bestellen oder online nutzen
Das Serviceheft „Verordnungen in Psychotherapiepraxen“ aus der Reihe PraxisWissen können Praxen kostenlos herunterladen oder über die Warenkorb-Funktion als gedrucktes Exemplar bei der KBV bestellen.
Informationen
www.kbv.de > Mediathek > Publikationen > PraxisWissen
– Information der KBV –
Neue EBM-Regelung: Psychotherapeuten können Videosprechstunde flexibler einsetzen
Die Videosprechstunde in der Psychotherapie kann ab 1. Juli 2022 flexibler eingesetzt werden. Die Obergrenze von 30 Prozent gilt dann – mit einer Ausnahme – für alle per Video möglichen Leistungen der Richtlinien-Psychotherapie, sodass einzelne Leistungsbereiche bei Bedarf öfter per Video stattfinden können. Darauf haben sich KBV und Krankenkassen geeinigt.
Derzeit ist die Obergrenze, wonach bis zu 30 Prozent der psychotherapeutischen Leistungen des Kapitels 35 im EBM auch in der Videosprechstunde durchgeführt und abrechnet werden können, mit der jeweiligen Gebührenordnungsposition (GOP) im EBM verknüpft.
Ab Juli 2022 gilt diese Obergrenze nicht mehr bezogen auf jede einzelne GOP, sondern bezieht sich auf die Gesamtpunktzahl der im Quartal von einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten abgerechneten GOP des Kapitels 35, die grundsätzlich in der Videosprechstunde durchgeführt werden dürfen. Dadurch erhalten Psychotherapeuten mehr Spielraum. So könnte eine Praxis zum Beispiel eine bestimmte Leistung bis zu 100 Prozent per Video durchführen, wenn andere videofähige Leistungen patientenübergreifend vergleichsweise häufig persönlich in der Praxis und nicht per Video erfolgen. Entscheidend ist, dass der Psychotherapeut die 30-Prozent-Marke patientenübergreifend insgesamt in einem Quartal nicht überschreitet.
Ausnahme GOP 35152
Ausgenommen von der neuen Regelung zur Obergrenze ist die GOP 35152 für die psychotherapeutische Akutbehandlung. Diese Einzelleistung darf je Psychotherapeut beziehungsweise Psychotherapeutin patientenübergreifend weiterhin nur zu 30 Prozent per Video stattfinden. Auch die Psychotherapeutische Sprechstunde sowie probatorische Sitzungen sind ausgenommen. Denn beide Versorgungsangebote sind nach Ablauf der Pandemie-Sonderregelungen seit dem 1. April 2022 generell nicht mehr in der Videosprechstunde möglich. Die Patientinnen und Patienten müssen dazu in die Praxis kommen.
Vorteile für die Praxen
Mit der neuen Regelung haben all jene, die Behandlungen gemäß der Psychotherapie-Richtlinie anbieten, die Möglichkeit, ihre Videosprechstunden über verschiedene Leistungsbereiche hinweg zu verteilen.
Die Möglichkeiten für Psychotherapie per Video wurden in der Vergangenheit mehrfach ausgebaut. So können seit Oktober 2021 auch Akutbehandlungen zur niedrigschwelligen und schnellen Krisenintervention in der Videosprechstunde erfolgen. Das gleiche gilt für Gruppenbehandlungen. Außerdem dürfen seit 1. April bis zu 30 Prozent der Patienten ausschließlich per Video betreut werden. Die Obergrenze lag zuvor bei 20 Prozent.
Für die neue Regelung ab Juli hatte sich die KBV aufgrund der besonderen Situation bei der Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen eingesetzt, um eine flexiblere, bedarfsorientierte Anwendung der Videosprechstunde zu ermöglichen.
– Information der KBV –
Organspende: Informationen für Hausärzte
Im Juni veröffentlichte die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erste Ergebnisse ihrer Repräsentativbefragung „Einstellung, Wissen und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende in Deutschland 2022“.
Seit 1. März 2022 ist die – ergebnisoffene – Beratung zur Organspende als zusätzliche hausärztliche Leistung gesetzlich verankert. Patientinnen und Patienten sollen umfassende Informationen erhalten, die ihnen eine Entscheidung ermöglichen. Wie bedeutsam es ist, die Menschen zum Thema Organspende gut zu informieren, belegte die Repräsentativbefragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Zwar stehen 84 Prozent der Befragten dem Thema Organ- und Gewebespende positiv gegenüber, aber nur 44 Prozent haben ihre Entscheidung schriftlich festgehalten. Weitere 17 Prozent haben eine Entscheidung getroffen, diese aber nicht schriftlich dokumentiert. Befragt wurden Personen zwischen 14 und 75 Jahren.
Die Repräsentativbefragung lieferte auch Erkenntnisse zu häufigen Fehlinformationen rund um das Thema Organspende: Bei der Befragung im Jahr 2020 gingen noch 50 Prozent der Befragten fälschlicherweise davon aus, dass es eine Altersgrenze für Organspenden gibt. Bei der aktuellen Befragung nahmen dies nur noch 35 Prozent irrtümlich an. Richtig ist, dass es keine feste Altersgrenze für eine Organspende gibt. So war der älteste Spender in Deutschland 98 Jahre alt.
Für Hausärztinnen und Hausärzte, die ihre Patientinnen und Patienten zur Organ- und Gewebespende beraten, stellt die BZgA verschiedenen Informationsmaterialien bereit.
Auch eine neue Broschüre der Sächsischen Landesärztekammer gibt Antworten auf Fragen wie „Warum ist es wichtig, sich zu entscheiden?“, „Was bedeutet Hirntod?“ oder „Was versteht man unter einer Lebendorganspende?“ Auch die gegenwärtig in Europa geltenden Regelungen zur Organspende werden erklärt.
Entstanden ist das informative Heft unter Leitung von Prof. Dietmar Schneider, dem Organspendebeauftragten der Sächsischen Landesärztekammer. Es wurde im Juni an alle sächsischen Hausärzte und Apotheken verschickt.
Bestellung von Informationsmaterialien zur Patientenberatung
www.shop.bzga.de > Alle Kategorien > Organ- und Gewebespende
Informationen der Sächsischen Landesärztekammer
www.slaek.de > Patienten > Gesundheitsinformationen > Organspende
– Nach Informationen von BZgA und SLÄK –