Brachytherapie beim Prostatakarzinom wird auch ambulant eine Behandlungsalternative
Aufnahme der Low-Dose-Rate-Brachytherapie (LDR) in den EBM
Die LDR-Brachytherapie darf künftig auch in der vertragsärztlichen Versorgung beim lokal begrenzten Prostatakarzinom zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführt werden.
Die interstitielle LDR-Brachytherapie ist für Patienten mit einem Niedrig-Risiko-Prostatakarzinom zugelassen. Bei diesem Verfahren werden schwach radioaktive, wenige Millimeter große Strahlungsquellen, sogenannte „Seeds“, über Hohlnadeln in die Prostata eingebracht, wo sie auch nach Abgabe ihrer Strahlung verbleiben. Die innere Strahlentherapie stellt für die betroffenen Männer eine Alternative zur äußeren Bestrahlung oder Entfernung der Prostata dar.
Genehmigung erforderlich
Zur Durchführung und Abrechnung von Leistungen der LDR-Brachytherapie ist eine gesonderte Abrechnungsgenehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung erforderlich.
Die Leistung dürfen ausschließlich Strahlentherapeuten oder Urologen durchführen, die über die für die LDR-Brachytherapie erforderliche Fachkenntnis gemäß Richtlinie „Strahlenschutz in der Medizin“ verfügen und eine Umgangsgenehmigung für radioaktive Stoffe des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie besitzen. Zudem ist eine Genehmigung für das Ambulante Operieren notwendig.
Die Vergütung erfolgt dauerhaft extrabudgetär. Die anfallenden Sachkosten, wie implantierte Seeds und Implantationsnadeln, können gesondert abgerechnet werden.
Information
Genehmigungsantrag und Ansprechpartner
www.kvsachsen.de > Mitglieder > Qualität > Genehmigungspflichtige Leistungen > LDR-Brachytherapie
– Qualitätssicherung / zen –
Ambulantes Operieren: Anpassung des Kategoriesystems
Anlässlich der Neueinteilung des Ambulanten Operierens im Jahr 2020 in ein Kategoriesystem sind uns Hinweise und Anmerkungen von betroffenen Ärztinnen und Ärzten zu den einzelnen Gebührenordnungspositionen (GOPen) und deren Zuordnung zugegangen. Diese wurden durch den Vorstand geprüft und folgende Anpassungen vorgenommen:
- GOP 20310 (Lupenlaryngoskopie) wird aus dem Kategoriesystem herausgenommen und obliegt keiner Genehmigungspflicht mehr
- GOP 34470 (MRT Angiographie der Hirngefäße) wird ebenfalls aus dem Kategoriesystem herausgenommen und obliegt keiner Genehmigungspflicht mehr
- GOP 09314 (Stroboskopische Untersuchung der Stimmlippen) wird in die Kategorie 4 (Endoskopien) aufgenommen, um eine Angleichung der Fachärzte für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen an das Kapitel 20 des EBM zu erreichen. Hierzu bedarf es in der Regel Ihrerseits keiner neuen Antragstellung.
– Qualitätssicherung / zen –
Von der Drogenabhängigkeit in die Substitutionstherapie beim Hausarzt
In Sachsen gibt es schätzungsweise 20.000 von illegalen Drogen abhängige Menschen. Gerade einmal rund 800 befinden sich in einer Substitutionsbehandlung. Auch der niedergelassene hausärztliche Versorgungssektor kann wohnortnah therapeutisch unterstützen. Die Honorierung erfolgt außerbudgetär.
Im Jahre 2018 wurden die Richtlinien zur Behandlung Opioidabhängiger novelliert und vereinfacht. So kann nun auch jeder nicht suchtqualifizierte Arzt bis zu zehn Patienten substituieren. Als Hausarzt bietet sich die Versorgung drogenabhängiger Menschen vor Ort besonders an. Einmal im Quartal muss der Patient einem suchtmedizinisch qualifizierten Arzt vorgestellt werden (Konsiliarregelung). Auch zu Beginn einer solchen konsiliarischen Substitutionsbehandlung sollte der Patient zunächst bei einem qualifizierten Suchtarzt zur Therapieplanung vorstellig werden.
Insbesondere Patienten, die inhaftiert waren, werden substituiert aus dem Strafvollzug entlassen und benötigen einen weiterbehandelnden Arzt.
Jeder Arzt hat außerdem die Möglichkeit zur Qualifikation der Zusatzbezeichnung „Suchtmedizinische Grundversorgung“. Hierzu bieten die Ärztekammern entsprechende Weiterbildungen an. Auch online sind Kurse möglich. Die KV Sachsen bietet in diesem Zusammenhang Förderungen für den Kurs und Zuschüsse für die Praxisorganisation an.
Um Leistungen zur Versorgung opioidabhängiger Patienten abrechnen zu können, benötigt sowohl der nicht suchtmedizinisch qualifizierte Arzt, als auch der Arzt mit der Zusatzbezeichnung „Suchtmedizinische Grundversorgung“, eine Abrechnungsgenehmigung der KV Sachsen. Diese kann jederzeit beantragt werden. Wenden Sie sich hierbei an die Geschäftsstelle Substitution, Frau Dähne.
Genehmigung Substitution
KV Sachsen, Abteilung Qualitätssicherung
Sandra Dähne Telefon: 0351 8290-6442
Informationen und Antrag zur Genehmigung
Fortbildung Sächsische Landesärztekammer
– Qualitätssicherung / dae –